Oberhausen.

Mit einer Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Gefängnis wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung endete vor dem Landgericht Duisburg der Prozess gegen einen 83-jährigen Oberhausener. Am 27. Mai hatte er eine damals 82-jährige Nachbarin auf der Kellertreppe eines Mehrfamilienhauses in Sterkrade durch mehrere Schläge mit einem 800 Gramm schweren Schlosserhammer verletzt.

Wie durch ein Wunder trug die Frau nur Platzwunden und Prellungen davon. Der Tat war eine Auseinandersetzung zwischen der seit vielen Jahren in dem Haus wohnenden Frau und dem deutsch-russischen Spätaussiedler vorangegangen, weil der frühere Kleinbauer sich nicht so verhielt, wie die Nachbarin es erwartete. Nachdem der 83-Jährige mehrfach unter gewaltigem Lärm und Staub im Keller Schrott zerlegt hatte, schwärzte sie ihn bei der Hausverwaltung an. Zum Dank bekam sie bei der nächsten Begegnung im Keller den Hammer auf den Kopf.

Lautstarke Todesdrohungen

Die Schwurgerichtskammer hatte am Ende des Verfahrens keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte zumindest mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt habe. Dafür spräche die Beschaffenheit des als Waffe eingesetzten Werkzeugs, die Zahl der Schläge – drei trafen den Kopf, weitere die Arme des Opfers – und der Umstand, dass der Angeklagte während der Tat lautstark Todesdrohungen ausstieß. Das Gericht vermochte allerdings nicht auszuschließen, dass der Angeklagte zur Tatzeit möglicherweise nur eingeschränkt schuldfähig war.

Einzig die Prozessvertreterin der Geschädigten hatte in dem Fall einen heimtückisch begangenen Mordversuch sehen wollen. Der Vorsitzende verwarf diese rechtliche Würdigung der Nebenklage mit deutlichen Worten als unzutreffend.