Oberhausen. Weil er seine Nachbarin mit einem 800 Gramm schweren Hammer attackierte, steht ein 83-jähriger Oberhausener vor dem Landgericht Duisburg. Der Mann gab an, die Frau aus Rache geschlagen zu haben, weil sie sich über ihn beschwert hatte. Staatsanwalt und Verteidiger streiten nun um Tötungsvorsatz.

Vor dem Landgericht Duisburg wurde am Donnerstag die Beweisaufnahme im Prozess gegen einen 83-jährigen Oberhausener geschlossen.

Am 27. Mai hatte er seine damals 82 Jahre alte Nachbarin auf der Kellertreppe eines Hauses in Sterkrade mit einem 800 Gramm schweren Hammer attackiert und neunmal auf Arm und Kopf zugeschlagen. Vor den Schlussvorträgen gab die Schwurgerichtskammer einen rechtlichen Hinweis, wonach der Angeklagte statt wegen versuchten Mordes auch wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden könne.

Ein Akt aus Rache

Eine Richtung, die auch der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer einschlug. Heimtücke könne nicht bewiesen werden, da der Gerichtsmediziner eindeutig festgestellt habe, dass Schläge gegen den Kopf von vorne und nicht wie zunächst angenommen von hinten erfolgten. Von Arglosigkeit des Opfers könne also keine Rede sein.

„Es gibt Dinge, die gibt’s gar nicht“, so der Anklagevertreter. Der 83-jährige Angeklagte und die nur wenige Monate jüngere Geschädigte hätten ihren Lebensabend in Frieden genießen können, stattdessen habe sie das Schicksal in einem Haus in Oberhausen zusammengeführt. Er habe im Keller Schrott zersägt, sie habe das geärgert. Nachdem die Frau sich bei der Hausverwaltung beschwerte, habe der Angeklagte sich durch die Tat gerächt. Dabei habe der Rentner mindestens mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt.

Der Staatsanwalt beantragte drei Jahre und neun Monate Gefängnis wegen versuchten Totschlags. Dabei berücksichtigte er, dass der Angeklagte laut den Angaben eines psychiatrischen Sachverständigen zur Tatzeit möglicherweise nur eingeschränkt schuldfähig war.

Angeklagter blieb bei seiner Darstellung

Der Verteidiger sah das anders. Dass der Angeklagte bei der Tat Todesdrohungen ausgestoßen habe, sei genauso ernst zu nehmen, wie entsprechende Äußerungen bei Kneipenschlägereien. „Wir müssen uns doch die Frage stellen, warum die Schläge mit dem Hammer nur Platzwunden und Prellungen verursachten“, so der Anwalt. Eine Tötungsabsicht habe der Angeklagte nie gehabt. Der Verteidiger forderte, den 83-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen. „Ich wollte sie niemals kaputt machen“, bekräftigte der Angeklagte und blieb bei seiner Darstellung, er habe nur einmal zugeschlagen.

Die Nebenklage forderte eine Verurteilung wegen versuchten Mordes. und ging dabei von einer heimtückischen Tat aus. Ihre Mandantin habe mehrfach ausgesagt, dass sie den Hammer in der Hand des Angeklagten erst gesehen habe, als der Rentner zuschlug, so die Prozessvertreterin der Geschädigten.

Ein Urteil soll am kommenden Donnerstag verkündet werden.