Oberhausen. .

Ob es sich bei dem Oberhausener M. nun um einen Meister der Täuschung handelt, sei dahingestellt, doch vor dem Amtsgericht deutete sich an, dass der nunmehr 40-Jährige sein Leben seit Jahren auf Betrug aufgebaut hat. In 35 Fällen soll M. mit Vorsatz Mitmenschen und Unternehmen um Geld oder Leistungen geprellt, in einem Fall soll er sich zu diesem Zweck sogar als sein eigener Sohn ausgegeben haben.

Für vier solcher Betrugsversuche sollte sich M. in dieser Woche vor Gericht verantworten. Dem einen verkaufte er für ein Schnäppchen von 100 Euro einen angeblich kaum gebrauchten „optisch astreinen“ AEG-Trockner, wie der Geschädigte aussagte. Der Trockner riss jedoch laufend Löcher in die Wäsche, denn die Trommel war eingerissen, wie sich später herausstellte. „Kein Problem, ich gebe ihnen einen neuen Trockner“, soll M. versprochen haben.

Danach aber vertröstete er den Käufer wohl mit immer neuen Ausreden: Mal gab er an im Stau zu stehen, dann ließ er den Geschädigten zu seinem angeblichen Geschäft an der Teutoburger Straße kommen – an der angegebenen Adresse befand sich jedoch keines. Im Gerichtssaal konnte der Käufer eindeutig M. als den Betrüger identifizieren, auf ein Geständnis ließ sich der Beschuldigte jedoch nicht ein.

Keine Miete gezahlt

In einem anderen Fall soll er einen Vorschuss von 250 Euro kassiert haben, um eine Klingelanlage in einem Mietshaus zu reparieren. Die Arbeit ließ jedoch auf sich warten – bis heute, gab die Auftraggeberin an, die M. ebenso eindeutig wiedererkannte.

Wegen seiner betrügerischen Geschäfte und hoher Verschuldung soll der Angeklagte versucht haben, seinen Wohnsitz zu wechseln. Er trat dafür einer Oberhausener Genossenschaft bei, holte jedoch nie die Wohnungs- und Garagenschlüssel ab und zahlte auch keine Miete. In Folge kündigte die Genossenschaft den Vertrag und versuchte, die ausstehenden Mieten zu pfänden. Dabei stellte sich heraus, dass M.s Angaben etwa zu Schufa-Einträgen zum Teil falsch waren.

Zu den Vorwürfen nahm der bereits mehrfach wegen Betrugs vorbestrafte M. keine Stellung. Einige der Anschuldigungen in der Vergangenheit mussten bereits fallen gelassen werden, weil die Opfer den mutmaßlichen Täter zum Zeitpunkt der Verhandlung nicht eindeutig identifizieren konnten. Die Verhandlung wird Ende November fortgesetzt.