Oberhausen. Gefälschte Lebensmittelgutscheine sorgen bei den Einzelhändlern in Oberhausen für Ärger. Die Fälschungen der Gutscheine, die vom Jobcenter ausgegeben werden, sind kaum von den Originalen zu unterscheiden und werden vom Jobcenter nicht beglichen. Händler können nur Strafanzeige stellen.

Zurzeit werden gefälschte Lebensmittelgutscheine des Jobcenters Oberhausen von mehreren Personen benutzt, um bei verschiedenen Händlern in Oberhausen und Umgebung Waren einzukaufen.

Das Problem für die Einzelhändler: „Gefälschte Gutscheine können von uns nicht beglichen werden“, sagt Josef Vogt, Sprecher des Jobcenters. Die Händler sollten Strafanzeige stellen, das Center werde es ebenfalls tun.

Kaum von den Originalen zu unterscheiden

Auf den ersten Blick sind die meisten Fälschungen kaum von den Originalen zu unterscheiden. Vogt: „Die Echtheit lässt sich allerdings einfach prüfen, da sich bei den Originalen das Siegel mit etwas Feuchtigkeit leicht verwischen lässt.“

Zur besseren Identifizierung der Originale, so Vogt, würden ab sofort die Gutscheine am oberen rechten Rand geknickt, geheftet und auf der gehefteten Rückseite gesiegelt. „Auch diese Siegel lassen sich mit etwas Feuchtigkeit leicht verwischen.“ Gutscheine erhalten zum Beispiel Personen, denen die Überweisung ihrer Hilfeleistungen aufs Konto zu hundert Prozent gestrichen wurde.