Oberhausen. . 2012 verhängte das Jobcenter in Oberhausen so viele Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger wie noch nie. Insgesamt 3842 Sanktionen wurden ausgesprochen - 652 mehr als im Vorjahr. So wurden 3,1 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsbezieher zeitweise die Leistungen gekürzt oder ganz gestrichen.

So viele Strafen wie im vergangenen Jahr musste das Jobcenter noch nie gegen erwerbsfähige Hartz IV-Empfänger aussprechen: Es waren genau 3842 Sanktionen und damit 652 mehr als 2011 und 512 mehr als 2010. Setzt man die Zahl von 3842 ins Verhältnis zur Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher ergibt sich eine Quote von 3,1 Prozent. Diese liegt im Mittel der Jahre davor.

In fast zwei Dritteln aller Fälle, genau 2387-mal gleich 62,1 Prozent, wurden Meldeversäumnisse geahndet. Das heißt: „Jemand wurde von uns zweimal angeschrieben, ist aber nicht zum Termin erschienen und hat dafür auch keinen wichtigen Grund nachweisen können“, erklärt Josef Vogt, Pressesprecher des Jobcenters.

1941 Sanktionen wegen Meldeversäumnissen

Zum Vergleich: 2011 gab es 1941 Sanktionen aufgrund von Meldeversäumnissen, 2010 waren es 1945. Zu den Gründen, warum 2012 mehr Termine nicht befolgt wurden, kann Vogt nichts sagen. Klar sei aber, dass es Personen gebe, die mehrfach durch Nicht-Erscheinen auffielen und daher auch öfter sanktioniert wurden.

Die Sanktionsmöglichkeiten, die der Gesetzgeber den Jobcentern an die Hand gibt, haben eine große Spannweite: „Das reicht von einer dreimonatigen Kürzung der Leistung in Höhe von zehn Prozent, die bei Menschen unter 25 Jahren auf sechs Wochen reduziert werden kann, bis zur kompletten Streichung. Dann werden nur noch Lebensmittelgutscheine ausgehändigt“, sagt Vogt. Die Zahlung der Miete bleibe allerdings in allen Fällen gewährleistet.

Verstöße gegen die Eingliederungsvereinbarung

Die zweithäufigste Ursache für Sanktionen, 23,9 Prozent, waren 2012 – wie auch in den Vorjahren – Verstöße gegen die Eingliederungsvereinbarung. Dabei handelt es sich um einen Vertrag zwischen Jobcenter und erwerbsfähigem Leistungsbezieher. Darin werden die Aufgaben der Behörde und die Pflichten des Empfängers vereinbart. So wird etwa festgelegt, welche Bemühungen ein Arbeitsloser unternehmen muss, um wieder Arbeit zu bekommen, indem er beispielsweise fünf Initiativbewerbungen pro Monat schreibt. 919 Strafen sind auf Versäumnisse in diesem Bereich zurückzuführen. 2011 waren es 640 (20 Prozent), im Jahr davor 611 (18,5 Prozent).

Der dritthäufigste Grund für Leistungskürzungen war, dass Arbeitslose entweder eine Arbeit ablehnten oder zu einer Maßnahme nicht antraten. Hier ging die Anzahl der Sanktionen allerdings zurück: von 545 in 2010 und 444 im Jahr 2011 auf 313 im Jahr 2012.