Oberhausen. Ein 83-jähriger Mann, der am 27. Mai dieses Jahres eine Nachbarin mit einem Schlag auf den Kopf schwer verletzte, steht seit dieser Woche wegen versuchten Mordes vor Gericht. Aufgrund von erheblichen Einschränkungen des Mannes rechnet das Gericht mit einem schwierigen Prozessverlauf.
Mit einem 800 Gramm schweren Schlosserhammer soll ein 83-jähriger Mann am 27. Mai seiner damals 82 Jahre alten Nachbarin auf der Kellertreppe eines Hauses in Sterkrade auf den Kopf geschlagen haben. Die Frau überlebte schwer verletzt. Wegen versuchten Mordes steht der Rentner seit Dienstag vor dem Landgericht Duisburg.
Drei Schläge sollen es gewesen sein, die Alexander K. auf den Hinterkopf der Frau ausführte. Die landete mit Schädelverletzungen für mehrere Tage im Krankenhaus. Weil der Angeklagte von hinten zuschlug, geht die Anklage von Heimtücke aus.
Ein Prozess mit Hindernissen. Denn der Angeklagte ist schwerhörig. Wenn Alexander K. spricht, verstehen ihn die meisten Zuhörer im Saal aber auch nicht, denn der Wolga-Deutsche verwendet einen Dialekt, der an die Grenzen des Gerichtsverfassungsgesetzes stößt, das als Gerichtssprache Deutsch fordert.
Absicht weiterhin unklar
Aus seinem Genuschel wurde immerhin klar, dass er die Nachbarin nicht leiden konnte. Die habe dauernd herumgemeckert und habe schon einmal einen Nachbarn mit einem kleinen Hund aus dem Haus geekelt, so der 83-Jährige. Am Tattag habe es der Frau wohl nicht gepasst, dass er im Keller Autoreifen zerflext habe. Der Angeklagte gab zu, die Frau einmal mit dem Hammer getroffen zu haben. Ob er absichtlich zuschlug oder es eher ein Versehen war, blieb offen.
Dafür berichtete der 83-Jährige von seinem Leben als Bauer in Sibirien, wohin er 1941 als Elfjähriger deportiert worden war. „Ich habe immer wie ein Ochse gearbeitet.“ Es sei ein Fehler gewesen, 2003 nach Deutschland überzusiedeln. Während Frau und Kinder das Leben mit Fernseher und Waschmaschine zu schätzen wüssten, fehlten ihm seine Tiere und sein Haus.
Zeuge rettete Opfer
Ein Nachbar hatte bei der Tat eingegriffen, nachdem Alexander K. bereits mindestens einmal zugeschlagen hatte. „Er hat gesagt, mit der Frau kann man nicht zusammenleben und gefragt, wo ich den Hammer gelassen hätte. Er wollte weiter schlagen“, so der Zeuge.
Die Geschädigte hatte sich kurz zuvor bei der Wohnungsgenossenschaft über K. beschwert. „Im Keller bekam man keine Luft mehr. Der hat uns alle vergiftet“, so die inzwischen 83-jährige Frau. Als sie gegen 11.30 Uhr am Tattag etwas aus dem Keller holte, habe der Angeklagte unvermittelt zugeschlagen. „Ich habe heute noch Kopfschmerzen.“