Oberhausen. Zwei Unternehmer aus Oberhausen und Duisburg haben in großem Umfang Schwarzarbeiter beschäftigt. Die Schadenssumme von 5,8 Millionen Euro geht weit über ähnliche Fälle hinaus. Standorte der betroffenen Baufirmen waren Oberhausen und Mülheim. Beim Landgericht Duisburg startete nun das Verfahren.

Bauunternehmer aus Oberhausen und Duisburg haben in großem Umfang Schwarzarbeiter eingesetzt. Beim Landgericht Duisburg begann in dieser Woche ein Verfahren, deren der Anklage zu Grunde gelegte Schadenssumme über ähnliche Fälle allerdings weit hinausgeht: Rund 5,8 Millionen Euro sollen ein 42-jähriger Oberhausener und ein 50-jähriger Duisburger dem Steuersäckel und den Sozialkassen vorenthalten haben. Standorte der betroffenen Baufirmen waren Oberhausen und Mülheim.

2006 soll der 42-jährige Oberhausener die erste Firma (Massa Handel und Bau) als „Limited“ mit Sitz in Birmingham gegründet haben. Ab Januar 2007 bis Oktober 2008 soll er auch die Oberhausener Zweigniederlassung als alleiniger Geschäftsführer geleitet haben. Obwohl die Umsätze millionenschwer gewesen sein sollen, soll er nur einen kleinen Teil der tatsächlich Beschäftigten beim Finanzamt und den Sozialkassen angemeldet haben. 2,6 Millionen Euro sollen dem Fiskus und den Sozialkassen so entgangen sein.

Acht Verhandlungstage bis November vorgesehen

An einer zweiten Firma soll der 42-Jährige ab Januar 2008 beteiligt gewesen sein. Das Mülheimer Unternehmen (AMS) soll auf dem Papier von dem mitangeklagten Duisburger geführt worden sein. Die Anklage geht davon aus, dass der Oberhausener zwar formell nur angestellt war, tatsächlich die Geschäfte aber gemeinsam mit dem Duisburger leitete. Bis Oktober 2009 sollen sie dafür verantwortlich gewesen sein, dass dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern rund 3,2 Millionen Euro entgingen.

Die Angeklagten wurden in dieser Woche nur zur Person vernommen. Zur Sache wollen sie sich während des laufenden Verfahrens äußern, für das bis Anfang November acht weitere Verhandlungstage vorgesehen sind.

Wie der Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer berichtete, haben die Verteidiger des Oberhauseners im Rahmen von Vorgesprächen angekündigt, dass ihr Mandant zum ersten Tatkomplex eine weitgehend geständige Einlassung abgeben wolle, während er bei der zweiten Firma allenfalls Beihilfe zu den angeklagten Taten geleistet habe.