Mit einem Freispruch für die Angeklagte Sabine Z. endete ein Betrugs-Prozess vor dem Amtsgericht Oberhausen. Die Vorsitzende der Obdachlosenhilfe Ruhrgebiet und Niederrhein musste sich wegen des Vorwurfs des Betruges vor dem Kadi verantworten. Der erste Prozesstag hatte im Februar 2012 stattgefunden.
Damals hatte neben Sabine Z. noch der stellvertretende Vorsitzende Horst R. auf der Anklagebank gesessen. Gegen ihn war das Verfahren inzwischen eingestellt worden; er war lediglich als Zeuge beim jetzigen Prozess dabei.
Streit um Internetinserat
Eine Oberhausener Firma hatte geklagt, weil sie angeblich auf eine irreführende Werbung des Obdachlosenvereins hereingefallen sei. In einer Internetanzeige habe es geheißen, der Verein könne Spendenbescheinigungen ausstellen. Daraufhin habe man gespendet. Da der Verein aber nicht mehr gemeinnützig gewesen sei, habe man keine Spendenbescheinigung erhalten.
Horst R. erklärte im Gespräch mit dieser Zeitung hingegen: „Das Internetinserat hatte ein ehrenamtlicher Mitarbeiter geschaltet, der nicht wusste, dass der Verein aufgrund einer Gesetzesänderung die Gemeinnützigkeit nicht mehr fortgesetzt hat.“ Gegen den Vorwurf der Irreführung spräche aber, dass das Inserat erst später geschaltet wurde, nachdem die Firma bereits gespendet hatte.
Der Freispruch für Sabine Z. am Amtsgericht sei die einzig logische Konsequenz aus der Beweislage, so Horst R.