Ein 43-jähriger Mülheimer fasste am Donnerstag den Entschluss, nicht zu einer Verhandlung vor dem Oberhausener Schöffengericht zu erscheinen. Jetzt wird der Mann per Haftbefehl gesucht. Das bedeutet, sobald die Polizei ihn fasst, muss er die Zeit bis zum nächsten Verhandlungstermin ins Gefängnis.
Aber damit hat er Erfahrung. Der Lebenslauf des 43-Jährigen wimmelt nur so von Vor-und Haftstrafen. Betrug, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unterschlagung und Bedrohung – der Mülheimer hat reichlich Gerichtserfahrung. Jetzt hätte er sich wieder einer ganzen Reihe von Vorwürfen stellen müssen.
So soll er versucht haben, ein Autohaus zu betrügen. Im vergangenen Jahr im Oktober bestellte der Angeklagte dort drei Gebrauchtwagen im Wert von 157 000 Euro. Sie wurden ihm nicht geliefert, weil er das Geld nicht hatte. Wie auch? Hatte der 43-Jährige doch bereits im Juli seine Insolvenz angemeldet. Außerdem lagen seit 2011 zehn Haftbefehle des Amtsgerichtes Mülheim gegen ihn vor, möglicherweise war er auch dort nicht zu Gerichtsterminen erschienen.
Doch die Staatsanwaltschaft wirft dem 43-Jährigen noch ganz andere Sachen vor. Nachdem aus dem Autokauf nichts geworden war, versuchte sich der Mülheimer als Kfz-Mechaniker und Lkw-Verkäufer. Er bot einem Lkw-Fahrer an, dessen defektes Fahrzeug zu reparieren. Dafür ließ er sich zunächst 700 Euro, dann noch mal 900 Euro zahlen. Weil der Angeklagte Autos nicht nur nicht bezahlen, sondern auch nicht reparieren konnte, brachte er den Wagen in eine Werkstatt. Die kassierte für die Reparatur zusätzliche 2065 Euro. Damit nicht genug, verkaufte der Mülheimer dem Lkw-Fahrer außerdem einen nicht existenten Lkw für 3700 Euro.