Oberhausen. .

Die Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft (RWW) hat die zu große Wasseruhr in seinem Mietshaus ausgewechselt. Doch damit ist die Angelegenheit für Hermann Bruckmann nicht beendet: Mit seinen Geschwistern (ebenfalls Eigentümer von Mehrfamilienhäusern) will er bei RWW eine Rückforderung geltend machen.

Das Vierparteienhaus an der Teutoburger Straße 29 ist seit 1996 in Bruckmanns Besitz. „Schon damals war dort ein Wasserzähler der Größe QN 6 eingebaut, der für Häuser von 30 bis 100 Mietparteien gedacht ist“, sagt Bruckmann. Als Grundpreis für die Bereitstellung des Zählers seien ihm jährlich 336 DM berechnet worden.

Die Gebühr dürfte geringer gewesen sein

Eine Summe, die RWW nach der Zählergröße berechnet hatte und die bis zur Umstellung auf eine größenunabhängige Systemgebühr Anfang 2012 laut RWW auf 246 Euro geklettert war. Bruckmann folgert: „Die Gebühr für die für das Haus ausreichende Wasseruhr der Größe QN 2,5 dürfte geringer gewesen sein.“ Dies bestätigt auch Birgit Kirch (RWW-Kommunikation): „Der Grundpreis für einen QN 2,5-Zähler betrug zuletzt brutto 169,20 Euro jährlich.“

Einen wirtschaftlichen Nachteil für den Kunden kann Kirch indes nicht erkennen. „Da der Zähler auf Basis des Kenntnisstandes von RWW angemessen dimensioniert war.“ Denn die Zählergröße bestimme sich allein nach vom Kunden bzw. seinem beauftragten Installateur angegebenen Verbrauchswerten. Bruckmann kontert: „Bei der Auswahl des Hauswasserzählers wird in der Regel vom Installateur ein Antrag beim Wasserversorger gestellt, der bauliche und sonstige Gegebenheiten berücksichtigen muss. Welcher Zähler eingebaut wird, entscheidet allein der Wasserversorger.“ Darauf würden die Gas- und Wasserinstallateure selbst stets hinweisen.

Und zu Kirchs Hinweis, bei den herkömmlichen Flügelradzählern käme es zwar zu einem Nachlaufen, dem ginge aber auch ein verzögertes Anlaufen voraus – beide Abweichungen glichen sich aus: „Da staune ich aber, das Eichamt Düsseldorf stellte nach Verbraucherbeschwerden amtlich fest, dass zwischen einem QN 6 und einem QN 2,5 eine Mess-Ungenauigkeit von bis zu zehn Prozent besteht.“

Die Aussage, RWW habe jetzt nur eine Wasseruhr in Oberhausen überprüfen müssen, „alle anderen hatten schon den kleinsten Zähler“, verwundert den Maschinenbautechniker ebenfalls. „Allein auf der Teutoburger Straße gibt es drei Häuser mit zu großen Zählern!“

Die bessere Alternative: Ringkolbenzähler

In Bruckmanns Mehrfamilienhaus ist inzwischen ein (von den Eichämtern bereits vor Jahren zugelassener) Ringkolbenzähler eingebaut worden. Diese Zähler zeichnen sich durch eine hohe Messgenauigkeit aus und es gibt bei ihnen – im Gegensatz zu den in Oberhausen noch immer fast flächendeckend eingesetzten Flügelradzählern – keinen Nachlauf mehr. Soll heißen: Ist der Wasserhahn aus, stoppt der Zähler sofort. Einem herkömmlichen QN 2,5 Zähler entspricht ein Ringkolbenzähler der Größe Q 3.

Das Argument von Birgit Kirch (Mitarbeiterin der RWW-Kommunikation), ab einem jährlichen Wasserverbrauch von 500 m³ würde immer ein QN 6 Zähler eingesetzt, hält Bruckmann übrigens ebenfalls nicht für stichhaltig.

Schützenhilfe bekommt er dabei von Detlef Poullie. Poullie ist Dozent der Handwerkskammer Düsseldorf, Gas- und Wasserinstallateurmeister sowie Energieberater. Er weist darauf hin, dass es in der Praxis längst Beispiele dafür gebe, dass selbst Wohnblocks mit 100 Wohneinheiten ohne Wasserengpässe über einen QN 2,5 Zähler versorgt würden. Dies hätten Untersuchungen der Technischen Universität Dresden bestätigt.