Oberhausen. . Hermann Bruckmann ist Eigentümer eines Mietshauses und sauer auf den Wasserversorger RWW. Laut Bruckmann wurde in dem Haus eine Wasseruhr der Größe QN 6 eingebaut, dabei reiche QN 2,5 aus. Nun hat RWW auf eine Systemgebühr umgestellt. Doch der Oberhausener sieht seine Mieter dennoch benachteiligt.

Hermann Bruckmann ist Eigentümer eines Mietshauses an der Teutoburger Straße – und sauer auf seinen Wasserversorger RWW (Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH). Denn laut Bruckmann wurde in dem Vierparteienhaus eine Wasseruhr der Größe QN 6 eingebaut. Diese aber sei viel zu groß.

Denn eigentlich ist eine QN6 für Häuserblöcke mit bis zu 100 Wohneinheiten gedacht.

Was Bruckmann besonders ärgert: „Ich habe bereits zweimal bei RWW in Mülheim angerufen, aber nie eine Rückmeldung erhalten.“ Auch auf den Brief, den er vor nunmehr vier Wochen abschickte, habe er keine Antwort bekommen. „Nicht einmal eine Eingangsbestätigung haben die mir geschickt.“ Der 63-Jährige meint: „So geht man nicht mit seinen Kunden um.“

Keine höhere Bereitstellungsgebühr für größere Wasseruhr

Zwar habe das Unternehmen inzwischen auf eine Systemgebühr umgestellt. Damit falle keine höhere Bereitstellungsgebühr mehr für eine größere Wasseruhr an. Doch Bruckmann sieht seine Mieter dennoch benachteiligt. Der Maschinenbautechniker erklärt: „Wenn Sie einen Kuchen backen, nehmen Sie ja auch keine Personenwaage, um ihre Zutaten abzumessen.“

Soll heißen: Eine derartig große Wasseruhr sei nicht dafür geeignet, eine so kleine Menge Wasser abzumessen. Bruckmann glaubt: „Da läuft zum Nachteil der Kunden stets zu viel durch und die müssen auch noch doppelt bezahlen, weil nach dem Wasserverbrauch auch die Abwassergebühr berechnet wird.“

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Eine Einschätzung, die der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe übrigens bereits mit seinem Urteil vom 21.04.2010 teilte. In dem zugrunde liegenden Leipziger Fall hatten die Verbraucher höhere Wasserkosten zahlen müssen, weil bei ihnen überdimensioniert große Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss von 6,0 m³ /h installiert worden waren, statt Zähler mit der ausreichenden Größe von 2,5.

Am Donnerstag einen Termin vereinbart

„Ändert sich der technische Standard in einem wesentlichen Maße und haben die Kunden ein beachtenswertes Interesse am Austausch“, so ist das Unternehmen laut BGH verpflichtet, den Wasserzähler auszutauschen.

Das will RWW auf Nachfrage der WAZ jetzt unverzüglich tun. Der Wasserversorger hat für Donnerstag mit Bruckmann einen Termin vereinbart. Eigentlich, so erläutert Birgit Kirch (RWW-Kommunikation), habe der Zähler von Bruckmanns Haus erst 2017 (zum Ende der Eichzeit) auf der Austauschliste gestanden. „Wir haben bis zu 25.000 Zähler, die können wir nicht alle auf einmal austauschen.“

Bruckmann schätzt, dass seine Mieter jährlich eine um rund sechs Prozent zu hohe Wasserrechnung bezahlten. Er plant, bei RWW eine Rückforderung einzureichen, die er gegebenenfalls auch vor Gericht durchsetzen will. Denn im Einbau der größeren Zähler sieht er System: „Allein auf der Teutoburger Straße sind drei Häuser betroffen.“