Oberhausen. Ungepflegte Gräber sind Hans-Jürgen Lamerz auf dem Westfriedhof ein Dorn im Auge. OGM will auf Kritik reagieren und die Abmahn-Abläufe anpassen

Unkraut, das bereits bis zu den Knien reicht, und Grabsteine, die nicht mehr als solche zu erkennen sind: Überwucherte Gräber, die nach seiner Ansicht nichts mit würdigen Erinnerungsstätten gemein haben, sind Hans-Jürgen Lamerz ein Dorn im Auge.

„Wenn ich auf den Westfriedhof gehe, um meiner Angehörigen zu gedenken, fühle ich mich massiv durch ungepflegte Gräber gestört.“ Darum hat sich Lamerz sowohl an die für die Friedhofspflege zuständige Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) als auch an diese Zeitung gewandt. Beim Ortstermin macht er auf die Missstände aufmerksam.

OGM ist für Grünanlagen zuständig

„Am generellen Zustand des Friedhofes habe ich überhaupt nichts auszusetzen“, so Lamerz. „Denn der ist absolut in Ordnung.“ Die Hauptwege sind seiner Meinung nach sehr gut gepflegt. Aber es gebe Stellen, an denen seit Jahren Unkraut auf Gräbern wuchert. „Aus meiner Sicht liegt hier ein Versäumnis vor“, erklärt der Ruheständler.

„Für die Grabpflege sind zunächst einmal die sogenannten Grabnutzungsberechtigten zuständig“, erklärt Werner Nagel, Leiter des Bereichs Friedhöfe bei der OGM. Das sind zumeist Angehörige der Verstorbenen. Die OGM als Dienstleister der Stadt ist dagegen für die sonstigen Wege und Grünanlagen auf den städtischen Friedhöfen zuständig.

Nicht einfach Gräber einebnen

,„Wir dürfen nicht einfach Gräber auflösen, die vielleicht verwildert sind“, so Nagel. Auch wenn er eingestehen muss, dass die von Hans-Jürgen Lamerz gezeigten Stellen kein schöner Anblick sind. Um aber gegen verwilderte Gräber vorzugehen, müssen zunächst die Räder der Bürokratie in Gang gesetzt werden: „Bekommt die OGM oder das städtische Friedhofsamt einen Hinweis, dass eine Parzelle ungepflegt ist, schauen sich das unsere Mitarbeiter vor Ort an.“

Auch mit Hilfe von Fotos wird dokumentiert, in welchem Zustand das Grab ist. „Daraufhin werden an die Grabnutzungsberechtigten Mahnungen verschickt.“ Die haben dann drei Monate Zeit, das Grab vorzeigbar herzurichten. Sollte das nicht passieren, erteilt das Friedhofsamt an die OGM die Order, das Grab einzuebnen.

Keine Daten über ältere Gräber

Die Schwierigkeit: Bei Gräbern, die vor 1996 angelegt wurden, gibt es keine Daten darüber, wer für die Pflege zuständig ist. Hier könnte aber eine Lösung in Sicht sein. „Wir werden zusammen mit dem Friedhofsamt schauen, wie man über die Namen der Verstorbenen an die Grabnutzungsberechtigten herankommt“, sagt Horst Kalthoff, Geschäftsführer der OGM.

Die Gründe, warum Gräber vernachlässigt werden, sind vielfältig. „Es kann sein, dass die Angehörigen selbst versterben und sich niemand mehr für die Gräber zuständig fühlt“, so OGM-Sprecher Alexander Höfer. „Auch gesundheitliche und wirtschaftliche Aspekte spielen wohl eine Rolle. Manch einer hat aber auch mit dem Trauerprozess abgeschlossen.“