Oberhausen. .
Verwahrloste Immobilien sind den Stadtplanern ein Dorn im Auge. Jetzt ermöglicht eine Novellierung des Baugesetzbuches, effektiver gegen solche „Schrott-Immobilien“ vorzugehen. Theoretisch.
„Positiv an der neuen Gesetzeslage ist, dass wir jetzt keinen Bebauungsplan mehr brauchen, um aktiv zu werden“, sagt Thomas Terhart, Leiter des städtischen Bereiches Stadtplanung. Außerdem „können wir den Vermögensvorteil, der durch einen Abriss entstehen kann, dem Eigentümer in Rechnung stellen“. Den Vermögensvorteil ermittelt ein Experte, der den Wert eines Grundstücks mit und ohne Schrott-Immobilie taxiert. Heißt: Die Kommune bleibt nicht zwangsläufig auf den Kosten sitzen, sollte sie ein Gebäude selbst abreißen oder instand halten – weil der Besitzer nach neuer Gesetzeslage dafür haftbar ist.
Jede verwahrloste Immobilie habe ihre Geschichte
Soweit die Theorie, von der Terhart sagt: „Es ist die richtige Richtung.“ Doch damit sind die Probleme mit Schrott-Immobilien nicht gelöst. „Wir können zwar das Geld einfordern, aber ob wir es auch bekommen, steht in den Sternen“, so der Planer. Schließlich habe jede verwahrloste Immobilie ihre Geschichte: „Oft sind es Erbengemeinschaften, der Eigentümer ist unauffindbar oder aber schlicht überfordert.“ Dann belastet ein Abriss eben doch die Stadtkasse.
Aufgrund des Personalmangels gebe es auch keine genauen Zahlen, wie viele Gebäude in Oberhausen tatsächlich als Schrott-Immobilien gelten müssen. Neben der Unsicherheit bezüglich der Kosten eines Abrisses müsse jede einzelne runtergewirtschaftete Immobilie so geprüft werden, dass ein solches Gutachten auch vor Gericht unanfechtbar ist – sollte ein Eigentümer im Nachhinein gegen einen Abriss klagen. „Das erfordert viel geschultes Personal, das die Stadt aufgrund ihrer Finanzlage gar nicht hat“, räumt der Bereichsleiter ein. Nur wenn das Land NRW ein entsprechendes Förderprogramm ins Leben rufen würde, könne es auch für Oberhausen sinnvoll sein, sich zu beteiligen.
Problem der Schrott-Immobilien werde sich verschärfen
Zudem sei der Abriss eines verwahrlosten Gebäudes nicht immer der Weisheit letzter Schluss: „Meist stehen solche Häuser an großen Straßen. Reißt man sie ab, entsteht eine Lücke, durch die Feinstaub und Lärm in die hinteren Wohngebiete dringen und die Lebensqualität dort verschlechtern. Außerdem droht eine Vermüllung.“ Ein Einschreiten gegen heruntergekommene Häuser sei nur sinnvoll, wenn es einen Positiv-Plan für die Zeit nach dem Abriss gebe, sagt Terhart. Zurzeit werde die Stadt lediglich bei Gefahrensituationen aktiv, dann greife die Bauordnung zum Beispiel mit Bußgeldern gegen den Eigentümer.
Das Problem Schrott-Immobilien werde sich durch die Schrumpfung der Innenstädte verschärfen, auch weil Immobilien nicht mehr eine so hohe Wertsteigerung wie früher erfahren, befürchtet Terhart.