Duisburg. Die Stadt Duisburg kann künftig besser gegen verwahrloste Gebäude vorgehen. Dies erlaubt das neue Bundesbaugesetz. In der Stadtverwaltung hält sich die Freude jedoch in Grenzen - denn um Gebäude beispielsweise abreißen zu lassen, muss die Stadt die Kosten dafür erstmal selbst tragen.
„Schlechte Zeiten für Besitzer von ,Schrottimmobilien’“, jubelt die Gewerkschaft IG BAU: „Die Stadt Duisburg kann künftig wirkungsvoller gegen Eigentümer von leer stehenden verwahrlosten Gebäuden vorgehen.“ Möglich mache es eine soeben verabschiedete Änderung des Bundesbaugesetzes. Bei den Verantwortlichen in der Stadtverwaltung ist die Begeisterung über die neue Rechtslage indes deutlich verhaltener.
„Die Neureglung gibt der Stadt Duisburg jetzt ganz konkret die Möglichkeit, die Eigentümer von verwahrlosten Gebäuden an den Abrisskosten zu beteiligen. Damit sind wichtige Weichen gestellt, dass marode Immobilien, die jahrelang unbewohnt vor sich hin gammeln, nicht zum Dauerproblem werden“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender Friedhelm Bierkant: „Heruntergekommene, unbewohnte Gebäude entwickeln sich nicht selten zu Schandflecken, die auch die Wohnqualität in der Umgebung verschlechtern.
Stadt müsse neue Möglichkeiten offensiv nutzen
“ Daher müsse die Stadt die neuen Möglichkeiten „offensiv nutzen“ und die Besitzer heruntergekommener Gebäude vor die Alternative stellen: „Entweder Du sanierst – oder wir schicken Dir eine Abrissverfügung. Und an den Kosten des zwangsweisen Abbruchs wirst Du beteiligt.“
Ob das aber so einfach ist, wird auf Seiten der Fachverwaltung bezweifelt. Schon in der Vergangenheit gab es Bemühungen, Hauseigentümer zum Handeln zu verpflichten, doch in vielen Fällen scheiterte Behörden-Vorgehen aus ganz schlichten Gründen: Entweder ist der Eigentümer nämlich zahlungsunfähig oder nicht zu fassen, obwohl sie im Grundbuch stehen, beispielsweise wenn es sich um Besitzer im Ausland handelt.
Stadt müsste finanziell in Vorleistung treten
Für die Stadt gäbe es dann zwar die Möglichkeit, den Abbruch einer „Schrottimmobilie“ vornehmen zu lassen, sie müsste dann aber finanziell in Vorleistung treten – in der vagen Hoffnung, irgendwann Geld vom Eigentümer zu sehen. Für eine Stadt mit chronisch klammer Kasse keine überzeugende Aussicht.
„Dabei entstehen nach wie vor Entschädigungsansprüche und Übernahmeverpflichtungen, die in jeden Einzelfall genau zu prüfen sind und zu erheblichen Kostenbelastungen des kommunalen Haushalts führen können“, heißt es bei der Stadt.
Sicherung auf Kosten des Steuerzahlers
Zumal man schon in der Vergangenheit immer wieder in erheblichem Maße in die Kasse greifen musste, um etwa bröckelnde Balkone oder marode Aufzugschächte wegen akuter Gefahr für Menschen zu sichern oder leer stehende Gebäude durch Vermauern von Türen und Fenstern gegen unerwünschte Bewohner zu sichern – letztendlich in vielen Fällen auf Steuerzahlers Kosten.