Oberhausen. Obwohl das Schwimmen im Rhein-Herne-Kanal und in der Ruhr verboten ist, wird es bisher toleriert. Doch der vermeintliche Spaß birgt Gefahren.
Die Sonne strahlt, das Thermometer zeigt 29 Grad, und die Freibäder sind überfüllt: Bei sommerlichen Temperaturen kühlen sich Menschen gerne in Flüssen oder Kanälen ab – doch immer wieder kommt es dabei zu tödlichen Unfällen, wie kürzlich am Ruhrufer in Wetter oder im Rhein bei Duisburg. „Wir raten generell davon ab, in ungesicherten Gewässern zu schwimmen“, sagt Stefan Wesendonk von der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft. Vor allem im Rhein-Herne-Kanal in Höhe des Kaisergartens und im Ruhrbogen in Alstaden seien jedoch immer wieder Schwimmer zu beobachten. Dabei ist die Gefahr auch dort groß: Vor zwei Jahren kam ein 27-jähriger Mann beim Schwimmen im Kanal in der Nähe von Marina und Tausendfüßler-Brücke ums Leben.
Gefahr an Stellen mit Spundwänden
„Der Rhein-Herne-Kanal ist in erster Linie eine Schifffahrtsstraße, und es existiert ein rechtliches Konstrukt, aus dem man ein Schwimmverbot ableiten kann“, sagt Ramon van der Maat, Sprecher der Wasserschutzpolizei. Solange der Schwimmer sich und andere nicht gefährde, werde das Baden im Kanal allerdings geduldet. Das Schwimmen in Risikobereichen aber sei strikt verboten: Brücken, Schleusen und Wehren darf man sich maximal auf 100 Meter nähern. Auch Hafeneinfahrten und Liegestellen von Schiffen sind für Schwimmer tabu. „Selbstverständlich muss auch zu Schiffen ein ausreichender Abstand gehalten werden“, sagt van der Maat.
Eine Abkühlung in Ufernähe werde toleriert: „Bevor man in einen Kanal springt, sollte man aber auf jeden Fall schauen, wo die nächste Leiter ist und wie man wieder herauskommt“, warnt van der Maat. Gefährlich sei es, an Stellen mit Spundwänden ins Wasser zu gehen: „Wenn etwas passiert, ist es nahezu unmöglich, einen Menschen an einer Spundwand aus dem Wasser zu ziehen.“
„Man sollte aber die Strömung nicht unterschätzen“
Auch Schwimmer, die von Brücken springen, begeben sich in Lebensgefahr: „Wer von einer Brücke springt, unterschätzt oft die geringe Tiefe des Kanals“, sagt Wesendonk von der DLRG. Die Verletzungsgefahr durch unter der Wasseroberfläche verborgene Gegenstände sei extrem hoch: „Wenn man von einer zehn bis zwölf Meter hohen Brücke springt, reichen schon wenige Zeitungsbögen aus, um sich ernsthaft zu verletzten.“
Wenn sie sich Schiffen nähern, bringen sich auch gute Schwimmer in ernsthafte Gefahr: „Durch den starken Sog kann man schnell in die Schraube gelangen.“ Dann komme oft jede Hilfe zu spät.
Im Gegensatz zum Rhein-Herne-Kanal gebe es auf der Ruhr zwar keinen Schiffsverkehr: „Man sollte aber die Strömung nicht unterschätzen“, warnt Wesendonk. Vorsicht ist auch beim Planschen am Ufer geboten: „Im einen Augenblick steht man noch sicher, nach dem nächsten Schritt hat man den Boden unter den Füßen verloren.“