Oberhausen. . Angeblicher Autokäufer zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Dass man sich als Käufer eines privat angebotenen Autos mit dem Verkäufer nicht unbedingt an abgelegener Stelle treffen sollte, sagt schon der gesunde Menschenverstand. Fälle, in denen hinterher das Geld weg war, belegen das.

Auch mit dem umgekehrten Fall mussten sich schon Gerichte befassen: Der angebliche Käufer nahm das Auto mit, ohne zu bezahlen. Davor ist man als Verkäufer offenbar auch nicht mehr gefeit, wenn das Verkaufsgespräch vor der eigenen Haustür abläuft, wie ein Fall zeigt, der vor dem Landgericht Duisburg verhandelt wurde.

Die Papiere aus der Hand gerissen

Raub warf die Anklage einem 44-jährigen Russen aus Mülheim und einem gleichaltrigen Ukrainer vor, der zur Tatzeit ebenfalls in Mülheim wohnte. Am 13. März hatte der Ukrainer in Oberhausen an der Weseler Straße einem privaten Autoverkäufer die Papiere aus der Hand gerupft und war mit dem Auto davongebraust. Auch der Mitangeklagte, der in seinem Wagen auf den Komplizen gewartet hatte, floh.

Der 32-jährige Geschädigte hatte zunächst keinen Verdacht geschöpft. „Doch dann setzte er sich in den Wagen und gab Gas“, sagt er über den angeblichen Käufer. Der 32-Jährige musste zur Seite springen. Als er seinem Auto hinterher rannte, sah er auch den Komplizen, dem der Räuber etwas zurief und der daraufhin ebenfalls davon brauste.

Duo wollte Wagen im Internet verkaufen

Der Ukrainer gab zu, er habe von Anfang an vorgehabt, ein Auto zu stehlen. Er habe den Verkäufer aber nicht gefährden wollen. Und der Mitangeklagte habe vorher gar nicht gewusst, worum es ging.

Das Duo flog auf, als es den gestohlenen Wagen im Internet zum Kauf anbot. Die Strafkammer war am Ende davon überzeugt, dass beide Männer die Tat gemeinsam geplant hatten. Allerdings sei die Gewaltanwendung des Ukrainers ein Exzess gewesen, für den der Komplize nicht verantwortlich zu machen sei. Der Ukrainer wurde wegen schweren Raubes zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, sein Mitangeklagter kam mit einer Verurteilung wegen Diebstahls und 15 Monaten auf Bewährung davon.