Oberhausen. . Ein 41-jähriger Oberhausener wurde jetzt vor dem Landgericht Duisburg freigesprochen, weil sich die Behauptung der Ehefrau nicht beweisen ließ, er habe sie in vier Fällen vergewaltigt und misshandelt.

Wegen schwerer sexueller Übergriffe fand sich ein 41-jähriger Oberhausener vor dem Landgericht Duisburg wieder. Laut Anklage hatte er seine Ehefrau zwischen November 2011 und November 2012 in insgesamt vier Fällen vergewaltigt und misshandelt. Beweisbar war am Ende des zweitägigen Verfahrens allerdings nichts davon.

Das sei alles nur erfunden, hatte der 41-Jährige am ersten Verhandlungstag ausgesagt. Seine Frau wolle sich nur rächen, weil er sie im August 2011 aus Eifersucht geschlagen habe. Sie leide seit geraumer Zeit unter massiven psychischen Problemen. „Ich liebe sie trotzdem.“ Noch immer treffe man sich regelmäßig. Die Zeugin habe die Nacht vor dem Prozessauftakt mit ihm verbracht. SMS, die mit den Worten „Mein Schatz“ begannen und angeblich von der Ehefrau stammten, sollten diese überraschende Aussage unterstützen.

Irritierende Aussagen der Ehefrau

Waren die Angaben des Angeklagten schon irritierend, so war es die Aussage der 32-jährigen Ehefrau erst recht. Zu den angeblichen Vergewaltigungen wollte die Zeugin bei ihrer gestrigen Vernehmung nichts mehr sagen. Immerhin berichtete sie von einem Vorfall, bei dem der Angeklagte sie am 3. November 2012 geschlagen, mit einer Kneifzange verletzt und mit einer Metallstange auf die Beine geschlagen habe. Dann jedoch schränkte die 32-Jährige ein, ihr hätten Stimmen befohlen, die Sache zu übertreiben.

Tatsächlich leidet die Frau offenbar unter psychischen Problemen, hielt sich von März bis Mai 2012 in einer Klinik auf. Ein psychiatrischer Gutachter wollte nicht ausschließen, dass die Frau sich mit der Anzeige für einen früheren Fall von Misshandlung rächen wollte.

„Im Zweifel für den Angeklagten“

Zuletzt blieben mehr Fragen, als das Strafverfahren hatte aufklären können. Die für die Verurteilung notwendige Überzeugung von der Schuld des Angeklagten gewann die Strafkammer nicht. Nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ sprach sie den 41-Jährigen auf Kosten der Landeskasse frei.