Oberhausen. . Die Oberhausener Stadtspitze stellt sich darauf ein, Millionen-Beträge an zu hoch berechneten Müllgebühren an die Bürger zurückzahlen zu müssen. Der Kämmerer hat den Sparstrumpf gestrickt und insgesamt 17 Millionen Euro zurückgelegt. Die GMVA hatte pro Tonne Hausmüll 175 Euro berechnet.
Kämmerer Apostolos Tsalastras hat für die Bilanz 2012 einen neuen Sparstrumpf gestrickt und 17 Millionen Euro hineingestopft, weil er die Wahrscheinlichkeit als hoch einschätzt, dass Gerichte die Kalkulation der Verbrennungspreise der Liricher GMVA-Abfallöfen endgültig als rechtswidrig einstufen. In diesem Fall, so hatte die Stadt versprochen, sollen seit 2011 zu viel berechnete Gebühren nicht nur den Klägern, sondern allen Bürgern zurückerstattet werden. Die nun von Tsalastras als Rücklage weggesteckte Millionensumme macht rechnerisch für jeden Oberhausener immerhin 80 Euro aus.
Wichtiger Prozess ging verloren
Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (16K 2408/12) hatten die GVMA-Manager gegen Duisburger Kläger einen wichtigen Prozess verloren: Die Richter bemängelten, dass in dem Müllverbrennungspreis mit 175 Euro pro Tonne Hausmüll ein zu hoher Fixkostenanteil der Müllverbrennungsanlage steckt. Zugleich ermittelt derzeit auf Wunsch des Rates die unabhängige Preisprüfstelle des Landes: Bisher ist noch keine Entscheidung gefallen, doch es gibt Spekulationen, dass die Experten nicht 170 Euro, sondern höchstens 120 bis 130 Euro pro Tonne als Preis für gerechtfertigt halten.
CDU-Fraktionschef Daniel Schranz, der seit Jahren die üppigen Umsatzrenditen des Müllofens von einst bis zu 24 Prozent als unverschämte Geldschneiderei anprangert, sieht im neuen Sparstrumpf von Tsalastras die Bestätigung dafür, dass die Stadtspitze das Müllproblem bisher unterschätzt hatte – und nun auch von zu hohen Müllpreisen der GMVA ausgeht.
Sparstrumpf ist normaler Vorgang
Tsalastras beurteilt dagegen den Vorgang als normal: „Wenn uns Risiken bekannt sind, dann müssen wir das absichern.“ Rechtsdezernent Frank Motschull bestätigt: „Wir haben ein erstinstanzliches Urteil mit dieser Tendenz. Wenn ein Kämmerer dies nicht berücksichtigt, wäre das fahrlässig.“