Oberhausen. . Das Wabensystem des Verkehrsverbundes RheinRuhr ist selbst für Kundenberater schwierig zu verstehen, wie Kurt K. erfahren musste. Sein Ticket wurde an der Verkaufsstelle falsch ausgestellt. Nun soll er fast 90 Euro Bußgeld zahlen. An dem Tarif ändert sich allerdings nichts.

Wer durchschaut das komplizierte Wabensystem des Verkehrsverbundes RheinRuhr? Offenbar selbst manche Kundenberater beim Ticketverkauf nicht. Seit mehr als zehn Jahren fährt der Duisburger Kurt K. mit seinem Ticket 1000 A2 zur Neuen Mitte Oberhausen. Welche Waben er durchfährt und Fahrkarte er dafür benötigt, sagte man ihm an einer offiziellen Verkaufsstelle in Duisburg, wo er das Ticket auch ausgestellt bekam. Bislang gab es damit keine Probleme. Bis neulich.

Da wies ihn ein Kontrolleur der Stoag darauf hin, dass er die falsche Wabe eingetragen habe. Das Fahrziel läge nämlich außerhalb. K. soll nun wegen Schwarzfahrens fast 90 Euro Bußgeld zahlen.

Falsch beraten, dennoch zahlen

„Das kann doch nicht sein, dass man falsch beraten wird und dafür auch noch Strafe zahlen muss“, sagt der Vater des Geschädigten, Jochen U., der Monat um Monat das Ticket gekauft hat, weil sein Sohn wegen einer Erkrankung dies nicht kann. Doch der Verkehrsbetrieb Stoag bestand selbst nach mehreren Schriftwechseln auf Zahlung des Bußgeldes und schaltete inzwischen sogar ein Inkasso-Unternehmen ein. „Das Ticket ist auf die Waben 234 für Duisburg und 240 für den Oberhausener Norden ausgestellt“, erläutert eine Sprecherin der des Verkehrsunternehmens. Die Neue Mitte liegt jedoch in der angrenzenden Wabe 242.

„Welcher Schaden ist der Stoag entstanden?“, wundert sich hingegen K.’s Vater über die in seinen Augen „Sturheit“ des Verkehrsunternehmens. Denn an dem Tarif würde sich durch einen Wabenwechsel für K. nichts ändern. Das bestätigt auch die Stoag-Sprecherin. K. bliebe im Tarifgebiet A2 und müsste dafür – wie schon jetzt – rund 65 Euro zahlen. Allenfalls die Fahrstrecke könnte sich durch einen Wechsel ändern.

Wie durchsichtig ist das System?

Umso wunderlicher erscheint Vater Jochen die Haltung der Stoag, als er außerdem erfährt, dass der beanstandete Fahrschein mit der falschen Wabe 240 vom Norden aus genau am Olga-Park endet – also nur eine Haltestelle vor K.’s Fahrtziel Neue Mitte.

Wie durchsichtig ist das Wabensystem des VRR? Die Beratung in Duisburg hat sich offenbar nur um eine Haltestelle vertan. Und selbst die Sprecherin der Stoag muss sich erst einmal rückversichern, bevor sie den Grenzverlauf haltestellengenau mitteilen kann. Dennoch sagt sie: „Die Berater sind in der Lage, auch in fremden Städten die genaue Wabe zu ermitteln.“