Oberhausen. .

Keine finanzielle Konsequenzen – so stand es auf der Beschlussvorlage des Rates für die Wiederwahl/Nichtwiederwahl des Beigeordneten Reinhard Frind. Bekanntlich wurde er mit Mehrheit der Stimmen von SPD, Grünen und CDU nicht wiedergewählt. Finanzielle Auswirkungen hat dies allerdings sehr wohl. Die Größenordnung? Rund 200.000 Euro für den Zeitraum bis Ende 2017.

Wird ein Wahlbeamter nicht wiedergewählt, muss ihm laut Beamtengesetz die Stadt seine erworbenen Ruhestandsansprüche bis zum Rentenalter bezahlen. Deren Höhe richtet sich nach der Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst.

Seit 16 Jahren Beigeordneter

Frind wurde 1997 Beigeordneter für Schule und Kultur, 2005 übernahm er Soziales und gab Kultur ab. Für 16 Jahre stehen ihm laut Beamtenversorgungsgesetz knapp 50 Prozent seiner derzeitigen Dienstbezüge zu: Beim Grundgehalt von rund 7600 Euro sind das 3800 Euro im Monat. Seine Dienstzeit endet Mitte September 2013, das Pensionsalters erreicht er erst Ende 2017, macht für 51 Monate rund 200.000 €.

Angesichts der Geldnöte der Stadt Oberhausen stellt sich die Frage: Hätte man Frind nicht doch wiederwählen sollen, statt die Stelle neu auszuschreiben und einen Nachfolger einzustellen, der ebenfalls Geld kostet?

Preis war nicht zu hoch

„Der Preis seiner Nichtwiederwahl war uns nicht zu hoch“, erklärt CDU-Fraktionschef Daniel Schranz. Frind habe zu wenig aus seinem Dezernat (Familie, Bildung, Soziales) gemacht, die verschiedenen Bereiche nicht genug vernetzt, das Amt mehr autoritär als kommunikativ geführt. SPD-Fraktionschef Wolfgang Große Brömer weist die heftige Kritik an seinem Parteifreund Frind zurück. Er betont, es sei darum gegangen, die qualitative Arbeit nicht für drei Jahre – 2017 wäre Frind ja in Pension gegangen –, sondern mit einem neuen Dezernenten für acht Jahre fortzusetzen. „Außerdem“, gibt es zu bedenken, „spart Oberhausen bereits seit Jahren eine Beigeordnetenstelle ein.“

Die FDP hatte als einzige Fraktion für Frinds Wiederwahl votiert. Warum? Er habe sich Verdienste um die Stadt erworben und sich nichts zu schulden kommen lassen, was einer Wiederwahl widersprochen hätte, sagte FDP-Fraktionschef Runkler. Was die Ruhegehaltsansprüche betrifft, glaubt der Liberale, dass Frind nicht spazieren gehen werde, sondern „eine angemessene Beschäftigung für die nächsten Jahre“ anstrebe.

Aber auch für diesen Fall gilt: Mindestens 3800 Euro brutto dürfte er hinzuverdienen, ohne dass ihm ein Euro seiner Ansprüche davon abgezogen würden.

Reinhard Frind selbst möchte sich zur Sache nicht äußern. „Warum sollte ich? Die rechtlichen Grundlagen stehen im Beamtenbesoldungsgesetz. Und was meine Zukunft betrifft, geht dies die Öffentlichkeit nichts an.“