Oberhausen. .

Rund 1600 I-Dötzchen werden im Schuljahr 2013/14 auf insgesamt 69 Eingangsklassen verteilt. Die Eltern von 31 künftigen Erstklässlern in Oberhausen erhalten in diesen Tagen einen Brief: Ihre Kinder können nicht zu ihrer Wunschschule gehen, sie müssen eine alternative Schule in Wunschortnähe wählen.

Das ergibt sich aus einem neuen Gesetz: Die Landesregierung hat damit die kommunale Klassenrichtzahl eingeführt, die die maximale Zahl der Eingangsklassen in einer Stadt beschreibt. Diese wird berechnet, indem die Anzahl aller angemeldeten Kinder (ohne die Kinder für den gemeinsamen Unterricht) durch den Faktor 23 geteilt wird.

Etwas mehr Überhänge

Das Gesetz schreibt außerdem geänderte Bandbreiten für die Klassengrößen vor: Bei einem einzügigen ersten Jahrgang dürfen 15 bis 29 Kinder in der Klasse sein (nach altem Recht durfte mit weniger als 18 Schülern keine Klasse gebildet werden). Bei Zweizügigkeit dürfen 15 bis 28 Kinder in einer Klasse sein und bei Dreizügigkeit 15 bis 27 Kinder je Klasse. Dadurch gibt es kleinere Klassen an den Schulen, aber auch etwas mehr Überhänge an einigen Schulen als nach altem Recht. So muss die Robert-Koch-Schule, die drei erste Klassen bilden wird, 13 Schüler ablehnen (nach altem Recht 4).

Die Anwendung des neuen Gesetzes ist ab dem Schuljahr 2014/2015 Pflicht, für das kommende Schuljahr ist sie dem Schulträger freigestellt, „aber in Diskussionen mit den Schulleitungen haben wir uns für das neue Recht entschieden und werden dies dem Schulausschuss auch so vorschlagen“, sagt Schuldezernent Reinhard Frind.

Keine Grundschule steht auf der Kippe

Auf der Kippe zur Schließung steht aktuell keine Grundschule (außer denen, die laut Schulentwicklungsplan 2011-2015 geschlossen werden sollen). Wenn eine Schule nach dem aktuellen Anmeldeverfahren trotz einer festgelegten Zügigkeit von zwei oder drei Eingangsklassen beispielsweise nur eine Klasse bildet, sei das kein Fingerzeig auf ein baldiges drohendes Auslaufen, so Reinhard Frind. „Der Ratsbeschluss sagt nur etwas über die räumliche Kapazität einer Schule aus, das heißt nicht, dass man nicht darunter gehen darf.“ Trotzdem müsse die Stadt die Entwicklung im Auge behalten, „die Kinderzahlen werden weiter zurückgehen, der nächste Schulentwicklungsplan 2015 bis 2020 muss dann festlegen, wie viele Schulen noch notwendig sind.“