Oberhausen. Seit Jahren kämpft eine Mieterin in Oberhausen darum, dass der Hauseigentümer endlich die hohe Schimmelbelastung in ihrer Wohnung beseitigt. Sogar die Wohnungsaufsicht der Stadt Oberhausen hat sich eingeschaltet - und dem Hauseigentümer Auflagen gemacht.
Ursula Becker ist mit dem Nerven am Ende – weshalb sich die 71-Jährige zusammen mit ihrem Sohn Frank Lux an die Redaktion gewendet hat. Was der Osterfelderin so zu schaffen macht, ist das Badezimmer in ihrer Wohnung an der Hochstraße. Hier stellte sie Schimmelbildung an den Wänden fest, ständige Feuchtigkeit auf dem Fußboden, herabfallenden Putz in der Dusche und hinter der Heizung.
Ursula Becker teilte dies ihrem Vermieter mit – bereits im Dezember 2010. Es passierte laut ihrer Aussage nichts. Auch nicht, als sie mit einer Mietminderung drohte und diese tatsächlich seit April 2011 umsetzte, indem sie 20 Prozent von der Miete für die Wohnung im Erdgeschoss des Jahrhundertwende-Hauses einbehielt. „Keine Reaktion“, sagt die Witwe.
Sie suchte Hilfe bei der Wohnungsaufsicht der Stadt Oberhausen. Die ist im Fachbereich „Städtebauliche Maßnahmen und Wohnungsbauförderung“ angesiedelt und nimmt „eine Kontrollfunktion wahr“, sagt Edeltraud Ick, Leiterin des Fachbereichs.
Frist wurde verlängert
Bei Ortsterminen, bei denen sowohl der Mieter als auch der Eigentümer oder dessen Vertretung anwesend sind, stellen die Mitarbeiter der technischen Abteilung „den Sachstand fest“, sagt Edeltraud Ick. „Wenn der Eigentümer für die Ursache der Schimmelbildung der Ansprechpartner ist, dann wird aufgeschrieben, welche Maßnahmen dieser durchzuführen hat“, erklärt die Fachbereichsleiterin.
Das geschah auch im Falle von Ursula Becker. Nach einem Ortstermin heißt es in einem Schreiben der Wohnungsaufsicht an den Eigentümer vom März 2011: „Daher werden Sie aufgefordert, nachfolgend aufgeführte Mängel in der oben genannten Wohnung zu beseitigen: Außenfassade gegen Witterungseinflüsse schützen, den mit Schimmelpilz befallenen Putz entfernen und erneuern, die vorhandene Holzdecke entfernen.“
Dem Eigentümer des Hauses, in dem Ursula Becker lebt, wurde eine Frist gesetzt. Die bis Ende Juni 2011 verlängert wurde. Ein möglicher Grund für eine solche Fristverlängerung kann zum Beispiel sein, „wenn ein Eigentümer zwar renovieren will, aber nachweisen kann, dass das Geld fehlt und er auch keinen Kredit bekommt“, sagt Edeltraud Ick.
Im Badezimmer von Frau Becker passierte jedenfalls nach deren Aussage nichts, weder 2011, noch 2012. Bis Anfang Januar dieses Jahres ein Handwerker vor der Tür stand und damit anfing, den Putz im Badezimmer zu sanieren. „Ohne Schutzkleidung“, sagt Ursula Becker. Für sie und ihren Sohn nahm sich das Vorgehen des Handwerkers unfachmännisch aus.
Wohnungsaufsicht kontrolliert
Bei erneuten Ortsterminen am 7. und 11. Januar in der Wohnung von Ursula Becker legten die Mitarbeiter der Wohnungsaufsicht wiederum sehr konkret die „Vorgehensweise zur Sanierung der baulichen Mängel“ fest: zum Beispiel auch die „Demontage des vorhandenen Heizkörpers, um dahinter befindliche Putzschäden zu sanieren“ und: „Der mit Schimmelpilz befallene Putz wird komplett entfernt“.
Letzteres habe der beauftragte Handwerker nach Aussage von Beckers Sohn Frank Lux beispielsweise nicht vorgehabt.
Dauer-Schmerzpatientin Ursula Becker verhehlt gar nicht, dass es ihr neben der Beseitigung der Mängel auch um eine Grundsanierung des über 30 Jahre alten Bades geht. Neue Fliesen, eine barrierefreie moderne Dusche wären schön. In diesem Punkt sind sich Mieterin und Vermieter nicht einig, was mit zu den Verzögerungen bei den Arbeiten geführt hat. „Ich renoviere die Sachen nicht, nur weil sie alt sind“, sagt der Eigentümer.
Die Sanierungsarbeiten ließen so lange auf sich warten, weil erst hätte festgestellt werden müssen, wo die Ursache liege. „Die Wand ist trocken“, meint der Eigentümer, „die Feuchtigkeit kommt nicht von außen, das hängt mit einem Lüftungsproblem zusammen.“ Laut Angaben seines Verwalters seien die Maßnahmen zur „Zufriedenheit von Frau Becker mit ihr besprochen worden“. Ihr Sohn sagt, sie habe am Telefon geweint.