Oberhausen. Immer mehr Oberhausener Unternehmen bleiben auf ihren Rechnungen sitzen. Viele Menschen schieben geringfügige Mängel vor und verweigern die sofortige Bezahlung. Viele kleinere Unternehmen geraten deshalb ins Schwimmen - und werden in ihrer Existenz bedroht.
Die Zahlungsmoral wird immer schlechter. Das beklagt Oberhausens Kreishandwerksmeister Jörg Bischoff. Immer mehr Unternehmen blieben auf ihren Rechnungen sitzen.
„Der Markt ist zweigeteilt“, sagt Bischoff. „Einmal gibt es da die, die ihre Rechnungen pünktlich bezahlen und keine Schwierigkeiten machen.“ Aber auf der anderen Seite stünden halt viele schwarze Schafe – und die würden immer mehr: „Da werden Mängel vorgeschoben, um die Kosten zu drücken und Gründe erfunden, um nicht zahlen zu müssen.“
Notfalls vor Gericht ziehen
Für kleinere Unternehmen könne ein solches Gebaren schnell existenzbedrohend werden. „Die Betriebe müssen ihre Angestellten und das Arbeitsmaterial sofort bezahlen. „Wenn dann Rechnungen nicht bezahlt werden, geraten manche ins Schwimmen“, so der Kreishandwerksmeister. „Beliebt ist bei manchen Kunden auch, über den Jahreswechsel nicht zu zahlen.“ Denn in dieser Zeit werde ja, nach Ansicht dieser Kunden, sowieso nicht gearbeitet.
Schlechte Zahlungsmoral im öffentlichen Sektor
Die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand in Deutschland liegt deutlich hinter der der Privatwirtschaft zurück. Dies ergab eine Umfrage der Wirtschaftsauskunftei „Creditreform“.
Demnach wurden im vergangenen Jahr bei öffentlichen Aufträgen nur in 68 Prozent der Fälle die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen beglichen. Bei privaten Kunden mussten die befragten Handwerksbetriebe deutlich weniger lang warten. 87,3 Prozent bezahlten innerhalb eines Monats.
47,7 Prozent der Handwerksbetriebe in Deutschland bezeichnen das Zahlungsverhalten ihrer Kunden als „gut“, 34,6 Prozent immerhin noch als „befriedigend“.
Betrieben, die Ärger mit zahlungsunwilligen Auftraggebern haben, rät Bischoff, rigide vorzugehen: „Je hartnäckiger der Kunde, desto hartnäckiger müssen die Unternehmen hinter ihrem Geld her sein.“ Notfalls müsse man vor Gericht ziehen. Bevor es soweit kommt, gibt es allerdings noch andere Maßnahmen, mit denen Handwerker ihren Lohn sichern können: „Zur Not müssen vorab Abschlags- oder Vorauszahlungen sowie Bürgschaften vereinbart werden.“
Kunden spekulieren auf Ausdauer
Auch Ralf Geese, Geschäftsführer der Firma Geese-Bau und Mitglied im Vorstand der Kreishandwerkerschaft, kennt die Problematik: „Das ist leider gang und gäbe. Wir selbst können uns zwar nicht beschweren: Dadurch, dass wir viele Stammkunden haben, werden die Rechnungen pünktlich bezahlt.“ Aber es gebe immer mal wieder jemanden, der partout nicht zahlen will. „Dann muss man vor Gericht ziehen.“ Aber auch das sei gar nicht so einfach.
Viele Kunden spekulierten darauf, dass den Handwerksbetrieben im Laufe des Verfahrens die Luft ausgeht und ein Vergleich angestrebt wird. „Das machen die ganz bewusst“, so Geese. Viele Auftraggeber wüssten, bevor sie eine Firma anheuern, genau, dass sie kein Geld haben, tun es aber dennoch. „Wenn der Betrag, der zurückgehalten wird, groß genug ist, ist nicht mehr das Amtsgericht, sondern das Landgericht zuständig.“ Und dort einen Verhandlungstermin zu bekommen, dauere unheimlich lang.