Oberhausen. .

Kritik an der Gestaltung der Rauchmelderpflicht kommt in Oberhausen von Vermieterseite. „Grundsätzlich gut, aber so für die Praxis ungeeignet“, kommentiert Rainer Kommescher, Geschäftsführer der Oberhausener Wohnbaugenossenschaft Heimbau, die geplante Pflicht zur Installation der kleinen Alarmanlagen.

Diese hatte die Landesregierung kurz vor dem Jahreswechsel auf den Weg gebracht: Ab Januar 2013 müssen neu gebaute Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Aber auch in bereits bestehenden Wohnungen sollen Vermieter bis zum 31. Dezember 2016 Rauchmelder in Schlaf-, Kinderzimmern und Fluren installieren. Der Mieter soll für Wartung und Batteriewechsel zuständig sein. Letzteres stößt auf Bedenken.

Es sei sinnvoll, in Gebäuden Rauchmelder verpflichtend anzubringen, sagt Rainer Kommescher. Denn statistisch gesehen bricht alle zwei Minuten in Deutschland ein Feuer aus. Pro Jahr sterben dabei bis zu 600 Menschen, tausende werden verletzt, es entstehen Sachschäden in Milliardenhöhe. Mehr als 75 Prozent der Opfer sterben an Rauchvergiftungen durch das bei Bränden entstehende geruchloses Kohlenmonoxid. Deshalb können Rauchmelder Leben retten.

Auf die Leiter klettern

Ein preiswerter und wirksamer Schutz, der in Oberhausen schon jetzt von immer mehr Eigentümern und Mietern auf freiwilliger Basis eingesetzt wird, betont Frank Schupp, bei der Oberhausener Feuerwehr für den vorbeugenden Brandschutz zuständig. Das Votum der Feuerwehr ist eindeutig: Rauchmelder müssen Pflicht werden.

Soweit unterstützt auch Heimbau-Geschäftsführer Kommescher den Vorstoß der Landesregierung. Aber: „Die Idee, die Mieter mit Wartung und Batteriewechsel zu betrauen, ist Unsinn. Zum einen kann ich als Vermieter nie ausschließen, dass bei Geräten mit Standardbatterien diese nicht auch mal als Reserve für ein anderes Gerät ausgebaut werden. Außerdem: Wir können älteren oder behinderten Mietern wohl kaum zumuten, auf die Leiter zu klettern und Batterien zu wechseln.“

Er fordert: „Wenn die Installation von Rauchmeldern Pflicht wird, dann aber praktikabel. Die Wartung muss in einer Hand bleiben.“ Doch auch da gebe es ein Aber: „Die Mietnebenkosten würden steigen; eine jährliche oder zweijährliche Wartung ist nicht umsonst zu bekommen.“

Haftungsrechtliche Gründe

Auch der Landesverband Haus und Grund Rheinland lehnt auf seiner Internetseite das Vermieter-Mieter-Modell aus haftungsrechtlichen Gründen ab und schlägt stattdessen vor, dass der Besitzer einer Wohnung als Selbstnutzer oder aber der Mieter die Verantwortung für Installation und Wartung von Rauchmeldern tragen soll.

Bei dem von der Landesregierung vorgelegten Entwurf trägt – selbst wenn der Mieter für Wartung und Batteriewechsel zuständig sein soll – der Vermieter die Verantwortung für einen ordnungsgemäß funktionierenden Rauchmelder.