Oberhausen. Den Schaden, egal ob durch Wasser oder Feuer verursacht, übernimmt in der Regel der Versicherer - im Zweifelsfall auch die Geschenke.
Seit Ende November trocknen die Adventskränze vor sich hin, und spätestens ab Heiligabend gilt das auch für die Weihnachtsbäume. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn die Brandgefahr dadurch nicht immens zunehmen würde. Rund 12.000 Mal brennt es in der Advents- und Weihnachtszeit in deutschen Wohnzimmern. Deshalb: Kerzen nie unbeaufsichtigt in der Nähe von Nadelhölzern brennen lassen.
„Wenn es dennoch zu einem Brand kommt, bitte nicht mit Löschwasser geizen“, sagt Ingo Aulbach, Sprecher der Oberhausener Versicherungskaufleute. „Denn die durch Wasser ruinierten Sachen werden, wie auch die durch das Feuer vernichteten, von der Hausratversicherung bezahlt - auch die Weihnachtsgeschenke.“
Auch Reinigung kostet
Bei einem Zimmerbrand geht es meist nur um die Reparatur eines Tisches, um Reinigungskosten und um Tapeten, manchmal aber um 50.000 Euro und mehr. Brennender Kunststoff (Tischplatten, Schrankbeschichtungen oder auch Weihnachtsbaumschmuck) kann gefährliche Stoffe freisetzen, die die gesamte Wohnungseinrichtung und die Kleidung durchdringen. „Meist zahlt die Hausratversicherung alles. Bei Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit, beispielsweise durch eine unbeaufsichtigte offene Flamme im Zimmer (etwa Kerzen), können aber die Gerichte das letzte Wort haben und die Versicherung kann ihre Erstattungsleistung mindern.
Für Schäden am Gebäude ist die Feuerversicherung des Hauses zuständig, die sich jedoch von einem Mieter oder dessen Privathaftpflichtversicherung einen Teil des Geldes zurückholt, wenn er den Brand schuldhaft verursacht hat.
Ein abschließender Tipp: „Wer noch keine Rauchmelder hat, sollte welche erwerben, denn die unscheinbaren kleinen Kegel, die nur ein paar Euro kosten, warnen im Ernstfall schnell und können Leben retten.“