Oberhausen. Nach dem Ende des Schornsteinfeger-Monopols wird den Eigentümern mehr Verantwortung aufgebürdet. Bei Versäumnissen drohen sogar Bußgelder.

In Dirk Mörs-Sauskojus Stimme schwingt eine gehörige Portion Gelassenheit mit. „Es gibt keinen Grund, jetzt schwarzzumalen“, stellt der Bezirksschornsteinfegermeister fest und bleibt mit dieser Aussage auch bildlich im Kontext. Während das anstehende Ende des Schornsteinfeger-Monopols den Schlotfeger offensichtlich nicht in Unruhe versetzt, bedeutet es für die Hausbesitzer ein deutliches Plus an Verantwortung. Bei Versäumnissen drohen ihnen sogar Bußgelder.

Ab 2013 dürfen erstmals auch andere Schornsteinfeger als der Alteingesessene in dessen Bezirk Kamine kehren und die Abgaswerte der Heizung messen. Die Europäische Union befand nämlich, dass das deutsche Kehrmonopol gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstößt. „Der Wechselwille bei den Leuten tendiert jedoch gegen Null“, hat der Oberhausen Bezirksschornsteinfegermeister Manfred Flore bislang wenig Auswirkungen der Reform beobachtet. Lediglich zwei seiner mehr als 2000 Kunden hätten bei ihm in jüngerer Vergangenheit nach Alternativen gefragt.

Versäumnisse werden gemeldet

Kehrbezirk wird alle Sieben Jahre ausgeschrieben

Seit 77 Jahren besteht das Gebiets-Monopol bei den deutschen Schornsteinfegern, das auf Drängen der EU nun geändert wird. Neben der Zulassung direkter Konkurrenz gibt es eine weitere Änderung: Bekam ein Schornsteinfegermeister bislang einen Kehrbezirk auf Lebzeiten zugeordnet, so muss er sich fortan alle sieben Jahre neu darum bewerben.

Ausgeschrieben werden die aktuell 8000 deutschen Kehrbezirke von der jeweils regional zuständigen Bezirksregierung. Darauf bewerben darf sich in Zukunft dann jeder entsprechend qualifizierte Schornsteinfeger.

Die Hausbesitzer bekommen in jedem Fall ab kommenden Januar mehr Verantwortung aufgebürdet. Denn sie müssen künftig selber Sorge dafür tragen, dass die im jeweiligen Feuerstättenbescheid aufgelisteten Prüfungen fristgerecht stattfinden. Ansonsten drohen ihnen Bußgelder. „Fristversäumnisse werden vom Bezirksbevollmächtigten an die zuständige Behörde weitergeben“, erklärt Thomas Schnug von der Schornsteinfeger-Innung für den Regierungsbezirk Düsseldorf.

Er geht jedoch davon aus, dass die alteingesessenen Schornsteinfegermeister die Hausbesitzer weiter mit dem bewährten „Zettel-an-der-Haustür“-Prinzip aktiv an die Fristen erinnern und dass nur in Einzelfällen andere Kehrer beauftragt werden. „Die meisten werden weiterhin ihr Rundum-Sorglos-Paket beim Schornsteinfeger, den sie persönlich kennen, buchen“, ist sich auch Manfred Flore sicher.

Kein lukratives Geschäftsfeld

„Ich glaube nicht, dass die neuen Möglichkeiten für bezirksfremde Kehrer sehr lukrativ sind“, urteilt Jochen Schütz von der Eigentümergemeinschaft Haus & Grund, die mehr als 4000 Oberhausener Hausbesitzer vertritt. So müssten neue Konkurrenten in den meisten Fällen den Nachteil längerer Anfahrtswege in Kauf nehmen und sich erst mit den Gegebenheiten ihnen unbekannter Häuser vertraut machen.

Die Ergebnisse ihrer Arbeit gingen dann ohnehin wieder an den alteingesessen Schornsteinfeger, der künftig Bezirksbevollmächtigter heißt. Diesem obliegt schließlich die Kontrolle, ob die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Auch die alle drei bis vier Jahre stattfindende Feuerstättenschau und die Freigabe neuer Anlagen fällt weiter in seinen Aufgabenbereich. „Die Reform ist daher eigentlich eine Mogelpackung“, schlussfolgert Schütz. Deutlich mehr Wettbewerb und spürbar sinkende Preise erwartet er dementsprechend nicht.

Manfred Flore sieht aber einige Vorteile, die sich für die Schlotfeger aus dem Wegfall des schwarzen Monopols ergeben können: „Der ein oder andere wird seine Geschäftsfelder erweitern“, so Flore. „Das ist jetzt auf einmal möglich.“ So könnte ein Schornsteinfeger beispielsweise nebenbei noch anfangen, Kamine zu verkaufen.