Oberhausen.

Eigentlich wollte Dieter Lange am Montag nur kurz nachsehen, warum das Licht in seiner Wohnung an der Stöckmannstraße nicht funktioniert. Obwohl der Rentner sich kaum noch bewegen kann und einen Schreibtischstuhl zur Fortbewegung nutzt, versucht er, den Stromzähler im Keller zu erreichen, stürzt dabei jedoch schwer. Jetzt liegt Dieter Lange im Krankenhaus.

Den Strom stellte ihm die Energieversorgung Oberhausen (EVO) ab. Am besagten Montag erreichte ihn der EVO-Mitarbeiter nicht, sperrte trotzdem den Stromzähler. Völlig zurecht, rechtfertigt sich die EVO. Ein Nachbar in dem Mehrparteienhaus fragt sich nun: „Hätte man den schlimmen Unfall nicht vermeiden können?“

Dieter Lange, über 80 Jahre alt, benötigt einen Pflegedienst, der ihn dreimal täglich versorgt. „Geistig ist er aber noch vollkommen fit“, erzählt ein Nachbar. Von den Mahnungen habe der Senior nichts gewusst, erinnert sich der benachbarte Mieter. „Jahrelang hat er seinen Strom pünktlich gezahlt.“ Warum das plötzlich nicht mehr der Fall sein sollte, kann er sich nicht erklären.

Mitarbeiter verhielt sich korrekt

Früher selbst als Elektriker tätig, wollte Dieter Lange nun nachsehen, was mit der Stromversorgung nicht stimmt. Mit seinem Schreibtischstuhl rollte er zur benachbarten Kellertreppe, rief gleichzeitig in den Hausflur, dass er Hilfe benötigt. „Wir helfen Herrn Lange, wo es nur geht. Er ruft öfters mal in den Flur und wartet, bis einer von uns zu ihm kommt.“ So passierte es auch am Montag. Doch bevor er den Rentner erreichen konnte, stürzte dieser samt Schreibtischstuhl die steile Kellertreppe hinunter. „Hätte ihn die EVO darüber unterrichtet, dass sein Strom abgestellt wird, wäre das vermutlich nicht passiert.“

EVO-Sprecherin Birgit Konopatzki stimmt dem nicht zu. Obwohl sie keine kundenbezogenen Daten preisgeben darf, versichert die Sprecherin, dass der Abschaltung eine Mahnung vorausgegangen sei. „Wenn der Strom gesperrt wird, hat das immer eine Vorgeschichte.“

"Wir haben uns an alles gehalten"

Auch der EVO-Mitarbeiter habe sich vollkommen korrekt verhalten. „Beim Mieter wurde angeschellt, aber es war keiner anzutreffen. Herr Lange hat die Tür nicht geöffnet.“ Um trotzdem zum Zähler zu gelangen, schellte der Mitarbeiter bei anderen Mietern. „Er hat dann laut gerufen, dass er von der EVO sei und Zugang zum Keller benötigt.“ Rechtlich sei es nicht gestattet gewesen, die Nachbarn darüber zu informieren, dass einem anderen Mieter der Strom abgestellt wird. „Es ist alles nach Vorschrift gelaufen.“

Das ist auch dem Nachbarn bewusst, der den Rentner fand und den Krankenwagen rief. „Aber hätte man ihm nicht Bescheid sagen müssen?“ Einen Zettel unter der Tür durchzuschieben, dazu sei der Mitarbeiter nicht verpflichtet gewesen. Eine Ankündigung habe Herr Lange bereits drei Tage vorher erhalten.

„Allgemein kann festgehalten werden, dass ein Kunde, nachdem er seine Rechnungen nicht bezahlt hat, eine Mahnung erhält, wonach ihm nach 28 Tagen der Strom abgestellt wird.“ Drei Tage bevor es dann so weit ist, sofern die Rechnung noch nicht bezahlt wurde, bekommt der Betroffene eine erneute Ankündigung. „Bei Herrn Lange haben wir uns an alles gehalten. Es gab auch einen Schriftverkehr.“