Oberhausen. Sozialticket-Besitzer bekommen Busfahrt nicht ersetzt, wohl aber ein Taxi.
Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, will pünktlich am Ziel ankommen. „Ab 10 Minuten Verspätung gibt’s Geld zurück“, sichert deshalb auch das so genannte Pünktlichkeitsversprechen der Stoag zu. Nur gilt dies nicht für alle, wie Uwe S. als Besitzer eines Sozialtickets kürzlich feststellen musste.
Denn diese sind von der Regelung ausgenommen. Der Clou: Uwe S. hätte stattdessen Anspruch auf eine Taxifahrt gehabt, die durchaus das Zehnfache des Fahrpreises hätte kosten dürfen.
Eher 25 Euro statt 2,50 Euro
Versteht jemand den Nahverkehr? „Pünktlichkeitsversprechen“ und „Mobilitätsgarantie“ heißen die werbewirksamen Schlagwörter, die den Umstieg auf Bus und Bahn schmackhaft machen sollen. Uwe S. blickt jedoch kaum mehr durch. Als er kürzlich mit dem Bus zu einem Termin wollte, ließ dieser auf sich warten. „Und nicht das erste Mal“, so Uwe S., der wegen der sogar mehr als 20-minütigen Verspätung das so genannte Pünktlichkeitsversprechen einlösen wollte.
Das besagt: Wer mit dem Bus zehn Minuten zu spät an seinem Ziel ankommt, darf sich den Preis für das VRR-Ticket der Preisstufe A2 erstatten lassen – also derzeit 2,40 Euro. Klare Sache? Jein. Ausgenommen sind Schoko- und auch das Sozialticket, wie es Uwe S. besitzt. Der Grund: Das Sozialticket ist noch bis Jahresende ein Pilotprojekt in NRW. 2013 soll es weitergeführt werden, dann könnte das Versprechen auch für seine Besitzer gelten.
Zwei unterschiedliche Maßnahmen und Ziele
Doch schon jetzt dürfte der gelernte Rettungssanitäter mit diesen Ticket die Mobilitätsgarantie des VRR in Anspruch nehmen. Diese sichert zu, dass S. sich ein Taxi auf Kosten des VRR nehmen darf, wenn der Bus mehr als 20 Minuten Verspätung hat, und er nicht mit anderen Bussen und Bahnen zum Ziel kommen kann. Bis zu 25 Euro darf die Fahrt dann kosten, zwischen 20 und 5 Uhr sogar 50 Euro.
Uwe S. hätte folglich das Zehnfache der Kosten verursachen dürfen. Für den 54-Jährigen klingt das wie ein schlechter Scherz. „Das scheint erst einmal ein Widerspruch zu sein“, räumt Stoag-Sprecherin Sabine Müller ein. Es handle sich aber um zwei unterschiedliche Maßnahmen und damit auch Ziele, sagt sie: „Bei der einen Maßnahme geht es darum, Pünktlichkeit zu garantieren, bei der anderen, ein Ziel zu erreichen.“ In beiden aber stehe das Wohl des Fahrgastes im Mittelpunkt.
Ob der feine Unterschied auch für den wartenden Kunden an der Haltestelle nachvollziehbar ist? Für ihn ist ausschlaggebend: Komme ich an, möglichst pünktlich.
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