Oberhausen.
Nur ihren Kindern hat es eine 24-jährige Oberhausenerin mit serbischer Staatsangehörigkeit zu verdanken, dass sie einer härteren Strafe entging: Mehrfach war die Angeklagte R. in den vergangenen sieben Jahren bei Diebstählen erwischt worden, dabei ging die dreifache Mutter nicht gerade zimperlich vor.
So auch im März dieses Jahres, als R. mit einem Bekannten ein Bekleidungsgeschäft in Duisburg betrat. Während sie die Verkäuferin in der Damenabteilung ablenkte, griff der serbische Partner in die Kasse und riss sich rund 350 Euro unter den Nagel. Als ihn die Verkäuferin dabei entdeckte, steckte er der Mittäterin das Geld zu und entkam. Auch die damals 23-Jährige versuchte daraufhin die Flucht, allerdings ohne Erfolg.
Angeklagte schlug auf Mann ein
Gerade mal zwei Tage nach dieser Tat schlug die Angeklagte erneut zu: Im Oberhausener Clemens-Hospital schnappte R. sich unbemerkt eine Handtasche, die an einer Garderobe durch eine Jacke verdeckt war. Als sie sich damit aus dem Staub machen wollte, versperrte ihr ein Mann den Weg. R. – damals im sechsten Monat schwanger – schlug und trat auf den Mann ein.
Vor Gericht zeigte sich die arbeitslose und in einem Heim lebende 24-Jährige größtenteils unbeteiligt. „Sie sind uneinsichtig, nicht bereit, sich an Regeln zu halten“, reichte das Verhalten auch irgendwann Richter Peter Dück, „ihre Kinder brauchen eine ehrliche Mutter.“ Diese waren der Grund, warum das Schöffengericht von einer härteren Bestrafung absah: neun Monate bei fünfjähriger Bewährungszeit. Ein angesichts der Vorbestrafung mildes Urteil, zumal Staatsanwaltschaft und Gericht zu dem Schluss kamen, dass es sich bei den Taten um „gewerbsmäßigen Diebstahl“ handele, bei dem planvoll vorgegangen werde.