Ein 23-jähriger Oberhausener stand in zweiter Instanz wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht. Seine damalige Freundin und jetzige Verlobte hatte im Februar 2011 vor dem Amtsgericht Duisburg gestanden. 5400 Euro Strafe für den jungen Mann.
Als Zeuge vor Gericht muss man bekanntlich die Wahrheit sagen. Doch das kann schwierig werden, vor allem wenn man mit der oder dem Angeklagten liiert ist. So auch gestern im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Duisburg.
Ein 23-jähriger Oberhausener stand in zweiter Instanz wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht. Seine damalige Freundin und jetzige Verlobte hatte im Februar 2011 vor dem Amtsgericht Duisburg gestanden, weil sie laut Anklage in einer Hochfelder Disko von der Security beim Diebstahl am Büfett ertappt wurde, daraufhin um sich keilte und Personal sogar mit einer Gabel bedrohte. Sechs Zeugen bestätigten das. Nur die Angeklagte stellte sich als Opfer dar. Einziger Entlastungszeuge: der 23-Jährige, der von brutalen Sicherheitsleuten berichtete, die seine Freundin zu Boden geworfen und auf sie eingeschlagen hatten.
Die junge Frau wurde wegen Körperverletzung verurteilt, der wackere Lebensgefährte zehn Monate später an gleicher Stelle wegen uneidlicher Falschaussage. Der Strafrichter hatte wohl schon Mitleid mit dem bis dato unbescholtenen jungen Mann gehabt und statt der gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststrafe von drei Monaten ausnahmsweise auf eine Geldstrafe erkannt. Doch die 6500 Euro (100 Tagessätze zu je 65 Euro) wollte der 23-Jährige nicht auf sich sitzen lassen. Er zog in die Berufung.
Freispruch sei das Ziel, verkündete sein Anwalt. Doch dafür sah der Vorsitzende der Kleinen Strafkammer wenig Chancen und machte aus diesem Umstand auch kein Geheimnis. „Laut Aktenlage haben Sie einen schweren Stand. Ihre einzige Entlastung ist Ihre Verlobte. Wenn die von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht, haben Sie gar nichts. Und falls sie zu Ihren Gunsten aussagt, läuft sie Gefahr – wie schon nach der Aussage für Sie in der ersten Instanz – ein neues Strafverfahren zu bekommen.“ Das könne man theoretisch bis in alle Ewigkeit weiterspielen. „Unabhängig davon, wie es wirklich war, sollten Sie einfach eine Faust in der Tasche machen“, riet der Richter.
In dieser Deutlichkeit hatte das dem Angeklagten offenbar noch niemand erklärt. Der hielt es denn auch für geraten, seine Berufung auf das Strafmaß zu beschränken. Zur Belohnung wurde die Strafe auf 90 Tagessätze zu je 60 Euro gesenkt. Ein Urteil, das im normalen polizeilichen Führungszeugnis nicht auftaucht. Nun kann sich das Paar ganz auf eine wirklich wichtige Rolle konzentrieren: In wenigen Wochen kommt ihr Baby.