Oberhausen.

Die Verbraucherzentrale Oberhausen warnt vor dubiosen Teppichreinigungsfirmen. Aktuelle Fälle werden aus Mülheim, Essen und Bochum gemeldet, auch die Oberhausener Polizei registrierte bereits die Anfrage eines besorgten Bürgers. Schon im vergangenen Jahr habe es hier mehrere Fälle gegeben. Besonders Senioren sind offenbar im Visier der zweifelhaften Teppichreiniger.

Christine Bruns von der Oberhausener Verbraucherzen­trale hatte in Mülheim bereits mit Geschädigten zu tun. „Bei den Betroffenen handelte es sich ausschließlich um Senioren, die durch ein Zeitungsinserat auf eine Teppichreinigungsfirma aufmerksam wurden.“ Diese habe mit besonders günstigen Preisen geworben. Zwar hätten die Betroffenen größtenteils Festpreise abgesprochen, doch hätte sich die Firma nicht daran gehalten. „Aus 250 Euro wurden da schnell 750 Euro.“ Dabei wurden die Senioren auch unter Druck gesetzt. „Die hatten wirklich Angst“, erzählt Bruns.

Das verwundert kaum, traten die Teppichreiniger vereinzelt sogar mit vier oder fünf Personen auf, um einen Teppich abzuliefern. „Die wollten durch diesen Auftritt ganz klar die Verbraucher einschüchtern und ihre überhöhten Forderungen durchsetzen.“ In Essen wurde eine 79-jährige Rentnerin zur Zahlung gedrängt. Die Teppichreinigungsfirma gab vor, drei Monate lang Betriebsferien zu machen, und wenn der Teppich nicht vorher abgeholt würde, kämen hohe Lagerkosten auf die Kundin zu.

Auftrag soll bis ins kleinste Detail schriftlich festhalten

Wie Polizeisprecherin Monika Friske mitteilt, sei diese neue und aggressive Masche bisher in Oberhausen nicht aufgetreten: „Wir hatten im letzten Jahr aber fünf oder sechs Fälle, bei denen die Teppichreiniger plötzlich mehr Geld verlangten“, so Friske. „Vorgeblich waren es dann Madenbefall oder Schimmelschäden, die bei den Teppichen gefunden wurden und höheren Arbeitsaufwand bedeuteten.“

Damit man bei der Teppichreinigung keine böse Überraschung erlebt, rät Angelika Wösthoff von der Verbraucherzentrale, den Auftrag bis ins kleinste Detail schriftlich festzuhalten. „Außerdem sollte man mehrere Angebote einholen und die Kostenvoranschläge vergleichen.“ Extreme Billigpreise sollten ein Indiz dafür sein, dass es bei dieser Firma möglicherweise nicht mit rechten Dingen zugeht.

Kommt es dennoch zu einer Auseinandersetzung, die sich nicht einvernehmlich beilegen lässt, etwa durch überzogene Rechnungen oder eine nicht zufriedenstellende Reinigung, rät Angelika Wösthoff, den Rechtsweg zu beschreiten.