Oberhausen. . Der Baum neben Manfred Seysers Grundstück in der Weilerstraße schlägt unangenehme Wurzeln. Manche Menschen stolpern über sie, andere laufen stattdessen lieber über Seysers Grundstück. Doch jetzt wollen sich WBO und OGM einschalten.

Manfred Seyser hat ein Problem. Einen Baum. Der Baum steht neben seinem Grundstück in der Weilerstraße in Lirich und stört Manfred Seyser schon seit langem. Aber eigentlich stört ihn nicht der Baum selber, sondern vielmehr dessen Wurzeln. Die heben nämlich die Platten des Gehwegs neben dem Baum an und lassen Passanten stolpern.

Fußgänger, die öfter an Seysers Grundstück vorbei laufen, wissen aber schon von den Problemen und weichen den angehobenen Platten deshalb aus – wobei sie dann aber über Manfred Seysers Grundstück laufen.

Antrag auf Baumfällung möglich

Die Redaktion hat sich deshalb für Seyser kundig gemacht, an wen man sich wenden kann, wenn Bäume oder Wurzeln dem eigenen Grundstück oder Fußgängern Probleme bereiten. Erster Ansprechpartner bei solchen Schwierigkeiten ist immer der Bereich Umwelt bei der Stadt Oberhausen unter 825 3581. Dort können auch Anträge auf Fällung oder Rückschnitt von Bäumen eingereicht werden. Hier erhalten Bürger auch Auskünfte über die Unterhaltung und Pflege der Grünanlagen und Parks, der Wälder, Kinderspielplätze und des Straßenbegleitgrüns einschließlich Bäumen an der Straße.

Anschließend werden die von Bürgern gestellten Anträge vom Oberhausener Gebäudemanagement (OGM) bearbeitet und überprüft, denn die OGM wurde von der Stadt mit der so genannten „Grünflächenunterhaltung“ beauftragt und muss sich somit um deren Instandhaltung kümmern.

Ein Mitarbeiter der OGM sieht sich dann die betroffene Stelle vor Ort an und entscheidet, ob Ausbesserungen oder andere Arbeiten nötig sind. Schwierig wird es bei Baumfällungen. Denn ob ein städtischer Baum gefällt wird, entscheidet eine der drei Baumkommissionen Oberhausens. Sie bestehen aus Mitglieder der Bezirksvertretungen Sterkrade, Alt-Oberhausen und Osterfeld.

WBO muss Schäden ausmerzen

Wenn, wie mutmaßlich im Fall von Herrn Seyser, auch Gehwegplatten betroffen sind, müssen die Wirtschaftsbetriebe (WBO) ausrücken, um diese dann möglicherweise auszutauschen. Denn es gilt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, welche die WBO dazu verpflichtet, sich regelmäßig über Straßenschäden in Oberhausen zu informieren und diese gegebenenfalls auszumerzen.

Im Fall von Herrn Seyser könnte das vielleicht schon sehr bald passieren. Denn sowohl Gebäudemanagement als auch Wirtschaftsbetriebe haben versprochen, noch in dieser Woche einen Mitarbeiter zu Seysers Grundstück zu schicken, um sich die Situation vor Ort anzusehen.