Oberhausen. . Leistungen für Asylsuchende werden erhöht – Flüchtlingsrat begrüßt Richterspruch
Auf die Stadt Oberhausen kommen ungeplante Mehrkosten in Höhe von rund 460.000 Euro im Jahr zu. Hintergrund ist das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgericht, wonach die staatlichen Hilfen für Asylbewerber zu erhöhen sind. „Das ist natürlich ein Schlag“, sagt Stadtsprecher Uwe Spee. „Wir hoffen, dass der Städtetag NRW sich noch zu der Kostenfrage äußern wird. Eine klamme Kommune wie Oberhausen trifft das hart.“
Dabei sei derzeit noch unklar, ob Teile der Kosten von Land oder Bund übernommen werden. Bislang liegen die gesetzlich festgelegten Sozialleistungen bei 224 Euro im Monat. Sie sollen nun auf 336 Euro erhöht werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die derzeitige Höhe der Regelsätze für menschenunwürdig und damit verfassungswidrig erklärt.
Erste Angleichung seit 1993
„Der Schritt war lange überfällig“, sagt Evelyn Meinhard von der Flüchtlingsberatungsstelle des Evangelischen Kirchenkreises. „Die Leistungen sind seit 19 Jahren nicht erhöht worden – es ist unvorstellbar, dass man an diesen Sätzen so lange festgehalten hat.“ Doch könne die Anpassung der Regelsätze nur ein Anfang sein, um die Lebensbedingungen von Asylbewerbern in Deutschland nachhaltig zu verbessern, so Meinhard, die auch Mitglied in der städtischen Vertretung des Flüchtlingsrates NRW ist.
Dieser fordert gemeinsam mit der Landessynode der Evangelischen Kirche, das Asylbewerberleistungsgesetz vollständig abzuschaffen. Vor allem die Unterbringung zufluchtssuchender Menschen in Sammelunterkünften und unzureichende medizinische Versorgung seien diskriminierend und nicht menschenwürdig, heißt es in einer Stellungnahme des Flüchtlingsrates zum Karlsruher Urteil.
Evelyn Meinhard kennt die Alltagssorgen von Asylbewerbern, die zu ihr in die Beratungsstelle kommen, gut: „Mal ruft jemand an und bittet mich, ihm eine Begleitperson für einen Arztbesuch zu vermitteln.“ Mal melde sich jemand, der dringend eine Vorsorge-Untersuchung benötige und sie nicht bezahlen könne. Gesetzlich wird Flüchtlingen nur in Notsituationen ein Minimum an ärztlicher Behandlung zugestanden.
Nur noch drei Asyl-Wohnheime im Stadtgebiet
Ferner hofft sie, dass man sich auch in Oberhausen auf Dauer von Sammelunterkünften verabschiedet. „In diesen Wohnheimen sind Menschen vieler verschiedener Nationen und Kulturen auf engstem Raum zusammengepfercht, die sich irgendwie miteinander arrangieren müssen. Auf Dauer ist das für die Betroffenen eine enorme Belastung“, moniert die Flüchtlingsberaterin.
Derzeit gibt es nur noch drei Asyl-Wohnheime im gesamten Stadtgebiet – an der Bahnstraße, an der Weierstraße und an der Gabelstraße. Letzteres soll zum Ende des Jahres geschlossen, und die Bewohner sollen auf die beiden anderen Einrichtungen verteilt werden. Von der Stadtverwaltung war zu diesem Punkt gestern keine Stellungnahme zu erhalten. Die Zahl der Häuser hat sich in den vergangenen Jahren drastisch reduziert – noch in den 90er-Jahren gab es in Oberhausen 15 ihrer Art.
Das Argument, dass Wohnheime kostengünstiger als privater Wohnraum sind, lässt Meinhard nicht gelten: „Studien haben gezeigt, dass die Einrichtungen in Hinblick auf die Instandhaltungskosten unterm Strich teurer sind. Letztlich profitieren alle, wenn Asylsuchende privat untergebracht sind.“