Oberhausen. .
Aria Teimori flüchtete mit 16 Jahren vor seinem gewalttätigen Vater aus dem Iran. Betreut wird er unter anderem vom Flüchtlingsrat, der dem Jugendamt Untätigkeit vorwirft (wir berichteten). „Dazu gibt es keine Veranlassung“, setzt sich Ludger Telgmann, Leiter des Regionalteams Sterkrade vom Jugendamt Oberhausen, zur Wehr.
Der Flüchtlingsrat bemängelt unter anderem, dass der Junge noch immer auf sich alleine gestellt sei, in einer Jugendhilfeeinrichtung aber bedeutend besser untergebracht wäre. Was außerdem auch seinem eigenen Wunsch entspräche, um seine Missbrauchserfahrungen verarbeiten zu können.
Telgmann hält dem entgegen: „Die Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung ab 16 Jahren setzt voraus, dass eine Hilfe zur Erziehung erforderlich ist, aber das ist in diesem Fall nicht gegeben.“ Er selbst habe sich ausführlich mit dem Jungen unterhalten. „Übrigens in Anwesenheit eines vom Gericht anerkannten Kinder- und Jugendtherapeuten, der selbst aus dem Iran stammt.“ Der habe Aria nicht nur bescheinigt, „ein intelligentes Kerlchen zu sein“, sondern auch noch seine Fähigkeit bewundert, für sich selbst innerhalb kürzester Zeit ein gut funktionierendes Netzwerk aufgebaut zu haben.
Das Jugendamt Oberhausen habe die Vormundschaft für den inzwischen 17-Jährigen übernommen. „Er kennt seine Ansprechpartnerin bei uns gut und nutzt den Kontakt regelmäßig“, versichert Ludger Telgmann. Auch die Betreuer des Flüchtlingsheims an der Weierstraße könne er jederzeit um Rat fragen. „Er geht zur Schule und hat ein hohes Maß an Eigeninitiative entwickelt, um hier klar zu kommen“, sagt Telgmann.
Was die vom Flüchtlingsrat geforderte Therapiemaßnahme betrifft: Der Jugendtherapeut habe Aria Teimori an den Psychosozialen Dienst in Düsseldorf verwiesen. „Sollte er dort bescheinigt bekommen, dass eine Therapie erforderlich ist, können wir sogar über die Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung aus medizinischen Gründen reden.“ Aber ohne Diagnose sei das halt nicht möglich. „Bislang ist Aria dort aber gar nicht aufgetaucht.“ Das Jugendamt sei jedenfalls bereit, für den Jungen die Fahrtkosten nach Düsseldorf zu übernehmen. „Falls es daran liegen sollte, soll er bei uns vorbeikommen.“
Flüchtlingsrat wirft Jugendamt untätigkeit vor
„Aria wohnt jetzt in einem über die Jahre sehr verwohnten Container im Wohnheim an der Gabelstraße“, macht Sigrid Culemann vom Flüchtlingsrat aufmerksam. Fakt sei außerdem, dass das Jugendamt bis zum 27. Oktober 2011 nicht einmal wusste, dass der bis dahin im Flüchtlingsheim Weierstraße lebende Minderjährige überhaupt existiert. Erst nach einem Schreiben des Flüchtlingsrates an den Leiter des Jugendamtes habe es im Januar 2012 einen offiziellen Termin gegeben. Am 15. März habe Aria erfahren, dass das Jugendamt die Vormundschaft inne habe. Das erste Treffen zwischen Aria und der Vormündin habe es am 18. April, also acht Monate nach seiner Ankunft in Oberhausen gegeben. Und zu der Weigerung, den Jungen in einer Jugendhilfeeinrichtung unterzubringen: „In anderen Städten ist das bei Minderjährigen gängige Praxis, nur bei uns soll das nicht gehen?“
Der Flüchtlingsrat finanziert sich durch Spenden. Da wir im letzten Bericht nur die Konto-Nr. des Rates NRW angegeben haben, hier die Bankverbindung für den Verein OB: Stadtsparkasse Oberhausen, Konto-Nr. 50005651, BLZ 36550000..