Oberhausen. . Anklage gegen den ehemaligen Genossenschaftsvorstand der Wohnungsgenossenschaft Oberhausen und einen mutmaßlichen Mittäter: Sie sollen Handwerkerrechnungen manipuliert haben und die Genossenschaft um mehr als eine Million Euro erleichtert haben.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat Anklage gegen den ehemaligen Vorstand der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Oberhausen erhoben. Sie wirft Klaus L. (65) gewerbsmäßige Untreue in mehr als 4000 Fällen vor. Gemeinsam mit Klaus K. (62), dessen Familie ein Handwerksbetrieb gehört, soll er die Genossenschaft um mehr als eine Million Euro geprellt haben. Klaus K. ist wegen Beihilfe angeklagt. Zudem wird den beiden Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr zur Last gelegt.

So soll das Betrugssystem funktioniert haben: Handwerker, die in den Wohnungen der Genossenschaft Arbeiten erledigten, reichten die Rechnungen dafür bei einer zwischengeschalteten Abrechnungsfirma ein. Deren Geschäftsführer war Klaus K. Die Firma soll die Abrechnungen manipuliert und die Beträge nach oben kalkuliert haben. Da wurden geflieste Flächen einfach ein bisschen größer und verlegte Kabel etwas länger. Die Genossenschaft zahlte.

„Geld und andere Vorteile gewährt“

Am Gewinn, so die Staatsanwaltschaft, soll der Ex-Vorstand in erheblichem Umfang beteiligt gewesen sein. „Es geht um einen Wert im hohen fünfstelligen Bereich“, so Rolf Haferkamp, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Nach den Erkenntnissen seiner Behörde sei dabei nicht nur Geld geflossen, es seien auch materielle und andere Vorteile gewährt worden, „unter anderem die Nutzung eines PKW, Zuschüsse zur Altersvorsorge und ein Scheinarbeitsverhältnis mit der Ehefrau von Herrn L.“.

Laut Staatsanwaltschaft, die die Ergebnisse ihrer rund zweijährigen Ermittlungen nun an das Landgericht Duisburg weitergab, währte das Betrugssystem von 2005 bis 2009. Nachdem die Vorwürfe bekannt geworden waren, hatte die Vertreterversammlung der Genossenschaft den Vorstand Anfang 2010 abgesetzt. Zu etwaigen Schadensersatzforderungen will man sich bei der geschröpften Genossenschaft weiter nicht äußern. Klaus L. und Klaus K. droht derweil Gefängnis. Staatsanwalt Haferkamp: „Bei Untreue sieht das Gesetz Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor.“