Oberhausen. .
Mehr als eineinhalb Jahre hat die Staatsanwaltschaft ermittelt und kommt nun zu dem Ergebnis: Der ehemalige Vorstand der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Oberhausen, Klaus L., hat über Jahre dafür gesorgt, dass die Genossenschaft vor allem einem nutzte, nämlich ihm selbst. Mit Hilfe eines Kompagnons soll L. ein auf fingierten Handwerkerrechnungen basierendes Betrugssystem betrieben haben, das der Genossenschaft erheblichen finanziellen Schaden zufügte. „Es geht um eine Summe von deutlich über einer Million Euro“, so Rolf Haferkamp, Sprecher der Staatsanwaltschaft Duisburg.
"Die Rechnungen waren überhöht"
Und so funktionierte das Ganze nach Erkenntnis der Behörde: Handwerker, die in den Wohnungen der Genossenschaft Arbeiten erledigten, reichten die Rechnungen nicht direkt bei ihr, sondern bei einer zwischengeschalteten Abrechnungsfirma ein, die laut Staatsanwaltschaft eigens für diesen Zweck gegründet worden war. Diese „haustechnische Abrechnungs-GmbH“ wiederum erbat die Zahlung von der Genossenschaft – offenbar nicht, ohne die Rechnungen vorher manipuliert zu haben. „Die Rechnungen waren überhöht, das steht fest.“ Der „Gewinn“ verblieb bei der Abrechnungsfirma.
Geldwerte Vorteile wurden gewährt
Im Fokus der staatsanwaltlichen Vorwürfe steht neben Klaus L. (65) denn auch der damalige Geschäftsführer jener Firma. Seiner Familie gehört ein Sanitärbetrieb, der regelmäßig von der Wohnungsgenossenschaft beauftragt wurde. „Landsiedel und er haben sich gefunden.“ Genossenschaftsvorstand Landsiedel, so das Ergebnis der Ermittlungen, schusterte der Abrechnungsfirma den Auftrag zu, die Rechnungen der Genossenschaft zu bearbeiten. „L. hat sich dafür ein Bein ausgerissen, das sollte natürlich nicht für Gotteslohn gewesen sein“, so Staatsanwalt Haferkamp, „dafür wurden geldwerte Vorteile gewährt.“ Wer in welcher Höhe von dem Millionenbetrug profitierte, darüber habe man noch keinen Überblick.
Mit Haftstrafen ist zu rechnen
Derzeit haben die Beteiligten Akteneinsicht, dürfen sich äußern. Sollten sich keine weiteren Ermittlungsansätze ergeben, werde Anklage erhoben, stellt die Staatsanwaltschaft in Aussicht. Untreue und Bestechlichkeit lauteten dann die Vorwürfe gegen Klaus L., Beihilfe zur Untreue und Bestechung im geschäftlichen Verkehr gegen seinen Mitbeschuldigten. „Bei einer solchen Tat, wie sie da ins Werk gesetzt wurde, ist mit Haftstrafen zu rechnen“, sagt Staatsanwalt Haferkamp.
Klaus L. war im Februar 2010 von der Vertreterversammlung der Genossenschaft des Amtes enthoben und fristlos gekündigt worden. Bei der Genossenschaft hält man sich bedeckt, was etwaige Forderungen nach Schadenersatz oder Erstattung von Pensionsansprüchen angeht. Nur so viel: Man sei „selbstverständlich“ bestrebt, Ersatz zu bekommen.