Oberhausen. . Weil der Chef des Rewe-Marktes in Osterfeld ihr einen Hungerlohn von 5,50 Euro die Stunde zahlte, zog Monika Bäcker aus Oberhausen vors Arbeitsgericht. In der Verhandlung einigten sich die beiden Parteien nun auf einen Vergleich. Der Lohn der Supermarkt-Angestellten steigt nun auf 9 Euro brutto.
Mit Erfolg ist eine Fleischverpackerin aus Oberhausen gegen Lohndumping vorgegangen. Der Prozess am Arbeitsgericht Oberhausen endete am Mittwoch mit einem Vergleich, der Lohn der Frau steigt auf neun Euro brutto pro Stunde. Zuvor hatte die Angestellte in dem Rewe-Supermarkt in Osterfeld zwischen 5,50 und 7 Euro verdient. Zudem erhält Monika Bäcker für die Zeit von September 2009 bis März 2012 eine Zahlung von 7.500 Euro als rückwirkende Vergütung.
Der Lohn der Supermarkt-Angestellten war in den vergangenen zwei Jahren bereits stufenweise angehoben worden.
Vergleich kam auf Druck des Gerichts zustande
Ursprünglich hatte die Frau auf Zahlung der tariflichen Entlohnung von 10,79 Euro pro Stunde und eine Nachzahlung von rund 10.600 Euro geklagt. Der Vergleich kam auf Druck des Gerichts zustande. Es legte „Lohnwucher“ für den Fall zugrunde und drohte dem beklagten Einzelhändler an, den Fall als Straftatbestand an die Staatsanwaltschaft weiter zu geben.
Die Anwältin der Klägerin, Sigrid Britschgi, sieht in dem Urteil Potenzial für weitere Klagen in der Einzelhandelsbranche: „Das kann durchaus Signalwirkung haben, wenn man sich die Löhne in der Branche ansieht.“
Nach Angaben der Gewerkschaft Verdi werden in der Branche zwischen 5,50 und 8,45 Euro pro Stunde gezahlt. Die meisten Arbeitnehmer erhielten rund 7 Euro pro Stunde. Betroffen seien vor allem Mitarbeiter in den Bereichen Textil und Lebensmittel. (dapd)