Oberhausen. .
Mit einer Verurteilung zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis wegen schweren sexuellen Missbrauchs endete gestern vor dem Landgericht Duisburg der Prozess gegen einen 34-jährigen Oberhausener. Zwischen Juni 2009 und September 2011 hatte er sich mehrfach an der zu Beginn der Taten zwölf Jahre alten Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin vergangen.
Vor acht Jahren hatte er die Mutter des Opfers kennen gelernt. Die Frau brachte vier Kinder mit in die Beziehung, später wurde noch ein gemeinsames Kind geboren. Man zog in Oberhausen in eine gemeinsame Wohnung. „Die Kinder haben mich als ihren Papa angesehen“, so der Angeklagte.
Doch gegenüber der ältesten Tochter waren seine Gefühle irgendwann alles andere als väterlich. „Ich weiß nicht genau, wann es angefangen hat“, gab der 34-Jährige zu. Wenn seine Lebensgefährtin einmal im Monat abends mit ihrer Mutter unterwegs war, zog es ihn in das Zimmer des Mädchens. „Erst haben wir nur geredet, dann wurden es Streicheleinheiten.“ Sehr bald gingen die Zärtlichkeiten über das gesetzlich Erlaubte weit hinaus.
Täter zeigte sich weitgehend geständig
Bereits im Ermittlungsverfahren hatte sich der bereits wegen Betruges vorbestrafte Mann weitgehend geständig gezeigt. Auch vor Gericht räumte er die Anklage pauschal ein. Bei einigen der für Juristen ganz entscheidenden Details, konnte oder wollte sich der Angeklagte allerdings nicht mehr so recht erinnern. Dem Gericht blieb nichts anderes übrig, als die heute 14 Jahre alte Zeugin unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu vernehmen.
Das Urteil fiel danach relativ schnell: Mit einer Haftstrafe von 46 Monaten fiel der Richterspruch über den 34-Jährigen vergleichsweise milde aus.