Oberhausen. Nach der Übernahme des katholischen St. Elisabeth Krankenhauses in Oberhausen setzten die nicht-kirchlichen Helios-Kliniken einen neuen Tarifvertrag auf. Einige Mitarbeiter klagten. Das Bundesarbeitsgericht entschied nun: Die Kläger dürfen nicht nach einem schlechteren Tarifvertrag bezahlt werden.
Nach dem Verkauf einer kirchlichen Einrichtung an ein nicht-kirchliches Unternehmen dürfen die Beschäftigten nicht nach einem für sie schlechteren Tarifvertrag bezahlt werden. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden – und damit elf Beschäftigten des früher katholischen St. Elisabeth Krankenhauses in Oberhausen Recht gegeben.
Nachdem sich die Kirche vor einigen Jahren von der Einrichtung getrennt und sie an einen privaten Träger verkauft hatte, schloß der neue Eigentümer – die Helios-Kliniken – 2008 mit der Gewerkschaft Verdi neue Tarifverträge. Demzufolge sollten die Beschäftigten ein geringeres Gehalt bekommen, auch die Anzahl der freien Tage und die Zahlung von Urlaubsgeld standen zur Diskussion.
Urteil für einige Mitarbeiter zu spät
Obwohl die Kläger – allesamt nicht-ärztliche Mitarbeiter - selbst auch Verdi-Mitglieder sind, wollten sie die Veränderung nicht hinnehmen, verwiesen auf ihren alten Arbeitsvertrag nach kirchlichen Richtlinien. Die Richter entschieden nun in letzter Instanz: Zurecht. In diesem Fall gelte das „Günstigkeitsprinzip“ – gültig ist, was für den Betroffenen günstiger ist.
Die Klinik wollte gestern zu dem Urteil keine Stellung nehmen: „Da uns bislang weder das Urteil noch dessen Begründung schriftlich vorliegen, können wir uns noch nicht ausführlich äußern“, erklärt Helios-Sprecher Tobias Pott auf Nachfrage. Auch der Betriebsrat der Klinik mochte nichts sagen.
Für manchen Mitarbeiter könnte das Urteil zu spät kommen: Einige frühere Mit-Kläger, heißt es aus Belegschaftskreisen, sollen inzwischen den Arbeitgeber gewechselt haben.