Oberhausen. .

Die Anmeldung zur Ganztagsbetreuung an Grundschulen ist eigentlich verbindlich. Weil die ein oder andere Grundschule in Oberhausen den Eltern bei den Abholzeiten aber flexibel entgegenkam und diese ihre Kinder eher als 15 Uhr heim bringen durften, fordert die Bezirksregierung jetzt Landesgeld von der Stadt zurück.

Anstoß war ausgerechnet die Beschwerde eines Elternpaares, das die Schule des Sohnes für längst nicht flexibel genug hielt und sich darüber bei der Bezirksregierung Luft machen wollte. Einmal aufmerksam geworden, „schickten wir in diesem Fall einen Rückforderungsbescheid raus und wiesen die Stadt nochmals ausdrücklich auf den Erlass des Schulministeriums hin“, sagt Bezirksregierungs-Sprecher Bernhard Hamacher.

Eltern erhielten Post

Folge: Alle Eltern der künftigen Erstklässler erhielten jetzt einen Brief von der Stadt. „Darin heißt es, dass alle Kinder, die für den Ganztag angemeldet werden, nach den nächsten Sommerferien an vier Tagen in der Woche bis 15 Uhr sowie am Freitag bis 13 Uhr bleiben müssen“, stellt eine Mutter entrüstet fest. Die 37-Jährige möchte ihren Namen nicht nennen, da sie in der Ganztagsbetreuung tätig ist.

Was die Mutter zweier Grundschulkinder besonders ärgert: „Ich arbeite extra nur vormittags, um möglichst viel Zeit mit meinen Kindern verbringen zu können und nun soll ich gezwungen sein, sie bis nachmittags im Ganztag zu lassen, obwohl weder wir als Eltern noch unser Sohn und unsere Tochter das möchten?“ Musikunterricht, Sportvereine, das Ausüben von Freizeitaktivitäten würde den Kindern so unmöglich gemacht.

Eine andere Alternative für Berufstätige aber gebe es in Oberhausen kaum. Denn: „Die verlässliche Grundschule bis 13.30 Uhr wurde zumindest an unserer Schule mit der Einführung des Ganztages abgeschafft.“

Regelmäßige Teilnahme erforderlich

Die Ganztagsbetreuung beinhalte ein pädagogisches Programm, für das eine regelmäßige Teilnahme erforderlich sei, darauf weist der Sprecher des Schulministeriums hin. Eltern könnten ihre Kinder dazu einmal jährlich anmelden oder auch wieder abmelden.

Außerdem hätten fast alle Schulen in NRW mit einem offenen Ganztagsangebot auch die zusätzlichen 5500 Euro jährlich für ein darüber hinaus gehendes flexibleres Betreuungsangebot wie etwa eine Übermittagsbetreuung angefordert. „Wie diese Mittel aber konkret eingesetzt werden, entscheiden die Schulträger vor Ort.“

Vier Millionen Euro

3,5 bis 4 Millionen Euro pro Schuljahr erhält Oberhausen alleine für den Offenen-Ganztags-Betrieb an seinen Grundschulen. „Rund 50 Prozent aller Schulkinder nehmen daran teil“, erläutert Schuldezernent Reinhard Frind. Fast alle Einrichtungen böten den Ganztagsbetrieb bis 15 Uhr an. Und der sei nun einmal verbindlich. „Ausnahmen gibt es nur für Kinder, die nachweislich zum Arzt müssen, an einer integrativen Lerngruppe teilnehmen oder etwa Leistungssport betreiben“, erläutert Frind.

Wer eine andere Lösung suche, müsse selbst aktiv werden und das privat finanzieren.