Oberhausen. . Die Eltern der Oberhausener Schüler können aufatmen: Sie können ihre Kinder auch weiterhin – wie gewohnt – aus dem Offenen Ganztag flexibel abholen. Ein missverständlicher Zusatzvertrag muss nicht unterschrieben werden.
Offenbar wird frühestens im November mit einer von Schuldezernent Reinhard Frind (SPD) angeforderten Stellungnahme des Landes zur Flexibilität an Offenen Ganztagsschulen gerechnet. Daher können erstmal alle Eltern, die ihre Kinder im Offenen Ganztag angemeldet haben oder anmelden wollen, erleichtert sein: Alles bleibt beim Alten (vgl. gedruckte WAZ vom 13.04.)
Nach einer Sitzung aller Oberhausener Grundschul-Leiter mit der Schulaufsicht ist beschlossen worden, die von vielen Schulen flexibel ausgelegten Abholzeiten beizubehalten. „Selbst die Schulleiter stochern im Nebel, ob sie derzeit erlasskonform handeln oder nicht. Wir fordern von der Schulministerin eine Klarstellung“, sagte Schuldezernent Reinhard Frind (SPD) angesichts der Verwirrung und des Flickenteppichs verschiedener Regeln. Solange es diese Klarstellung nicht gibt, bleibt alles wie gehabt, verspricht Frind.
Kein Zusatzvertrag
Eltern unterschreiben daher für ihr Kind nur die gewohnten, alten Verträge und nicht den „Zusatzvertrag“, dessen plötzliche Existenz viele Eltern, Schüler und Schulleiter verwirrte.
„Die gewohnte Flexibilität der Offenen Ganztagsschule ist für die Oberhausener Eltern unverzichtbar. Sie muss unbedingt erhalten bleiben“, fasst Wolfgang Große Brömer die Haltung der SPD-Ratsfraktion zusammen. „An der seit Jahren geltenden Rechtslage hat sich überhaupt nichts geändert,“ betont Große Brömer. „Es gibt keinen Grund, die flexiblen Betreuungszeiten plötzlich in Frage zu stellen.“ Laut einem fünf Jahre alten Erlass sollen Kinder im Offenen Ganztag „in der Regel“ an fünf Tagen in der Woche bis mindestens 15 Uhr an den Angeboten teilnehmen. „Diese Regel lässt aber - wie bisher üblich - Ausnahmen zu.“
Im Falle starrer Abholzeiten würden Raumkapazitäten nicht ausreichen
Verwundert zeigte sich die SPD-Fraktion darüber, dass CDU-Stadtverordneter Hans-Josef Tscharke den Erlass kritisiert. „Die strittige Regelung hat bereits die CDU-Schulministerin Barbara Sommer im Jahr 2006 verfügt“, sagt Große Brömer.
Das Land stelle für den Offenen Ganztag „erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung“ und verbinde damit einen klaren Bildungsauftrag. „Aus Sicht der SPD-Ratsfraktion steht das aber nicht im Widerspruch dazu, die Kinder bei Bedarf auch flexibel abzuholen“, sagt Große Brömer. Es müsse jedoch auch sichergestellt sein, dass Eltern ihre Kinder werktags bis mindestens 15 Uhr in der Schule lassen können.
In der Vergangenheit habe es auch über lückenhafte Angebote im Offenen Ganztag Beschwerden von Eltern gegeben. Eltern und Schulleiter hatten aber auch darauf hingewiesen, dass im Falle starrer, verpflichtender Abholzeiten die Raumkapazitäten nicht mehr ausreichen würden, weil dann zu viele Kinder zeitgleich in der Betreuung wären.