Oberhausen.

Den massiven Einsatz von Kehrmaschinen hatten die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen diesmal bei der Innenstadtreinigung von Sterkrade reduziert, und wenn, dann nur ohne Wasser. Denn die Tiefsttemperaturen am Montag und Dienstag ließen hauptsächlich die klassische Variante zu: Handfeger und Kehrblech.

Doch auch diesmal fegten die Saubermacher gegen „bürgerlichen Ungehorsam“ an: Viele Sterkrader hatten ihre Autos wieder nicht aus den Haltebuchten gefahren, für die wegen der Reinigung ein vor-übergehendes Halteverbot ausgesprochen wurde.

Genug Parkplätze in Sterkrade?

71 Knöllchen verhängten die Ordnungskräfte deshalb an beiden Tagen, abgeschleppt wurde nicht. Das Ergebnis der Reinemachaktion musste abermals hinter den Erwartungen zurückbleiben. „Es benötigt wohl mehr Zeit für die Eingewöhnung“, hält der Sterkrader Bezirksbürgermeister Dieter Janßen dennoch an dem neuen Konzept fest: „In anderen Städten funktioniert es doch auch. Und in Sterkrade gibt es genügend kostenlose Ausweichmöglichkeiten, wo man das Auto parken kann.“

Schwierig ist die Umstellung auf das neue Reinigungskonzept jedoch nicht nur für die Anwohner, sondern auch für die Innenstadtbesucher von außerhalb. Besonders betroffen sind gerade diejenigen, die dort zum Arzt gehen müssen. Wer krank oder auch behindert ist, ist auf kurze Wege angewiesen.

Marlies Endemann muss ihren schwer gehbehinderten Ehemann (68) häufiger zum Arzt an der Sterkrader Finanzstraße bringen. So auch am vergangenen Montag gegen 8 Uhr. Die Behindertenplätze liegen praktisch vor der Tür.

Überrascht, verärgert

Doch als die Alsfelderin und ihr Mann nach etwa 20 Minuten von dem Termin zurückkehren, klebt unter dem Scheibenwischer bereits ein Knöllchen, denn auch für Behindertenplätze gilt während der Reinigungsstunden ein absolutes Halteverbot.

25 Euro soll Endemann nun an die Stadt zahlen und ist überrascht, verärgert: „Ich komme von außerhalb und habe keine Verbotsschilder gesehen.“ Auch von den Reinigungskräften sei keine Spur gewesen, stattdessen will die 63-Jährige Papier und Hundehaufen auf der Straße gesehen haben. Das gab sie auch gegenüber der Stadt an: „Ich wollte Widerspruch einlegen und zumindest darum bitten, weniger zahlen zu müssen.“

Doch der Mitarbeiter der Stadt ging darauf nicht ein, sondern stellte der Rentnerin in Aussicht: Wenn sie Widerspruch einlege, könne es sogar bei einer Ablehnung noch teurer werden -- aus 25 würden 48,50 Euro. Denn zum Knöllchen kommen dann laut Bundesgesetz 20 Euro Mindestgebühr für den bearbeiteten Einspruch sowie 3,50 Euro für die Zustellung durch die Post. „Das Risiko eines Widerspruchs können wir uns bei der kleinen Rente nicht leisten“, sagt Endemann und zahlt deshalb lieber.