Oberhausen.
Streit kommt bekanntlich in den besten Familien mal vor, aber diesen gleich mit einer scharfen Waffe „beilegen“ zu wollen, das ging Richter und Staatsanwaltschaft deutlich zu weit.
Ihr die Kehle durchzuschneiden und sie „an den blonden Haaren durch den Dreck“ zu ziehen, das drohte Simone P. ihrer Schwester am Telefon an, „wenn du mir nicht 200 Euro gibst. Bis Freitag bekomme ich das Geld.“
Vor dem Oberhausener Amtsgericht widersprach die Büroangestellte Simone P. gestern nicht, ihrer Schwester verbal gedroht zu haben - Alkohol sei dabei im Spiel gewesen. „Ein Ausrutscher“, erklärte die Verteidigung das Verhalten der Angeklagten, „sie glaubte damals, dass sie rechtmäßigen Anspruch auf das Geld hätte.“ Dabei gehe es um eine seit vielen Jahren bestehende Erbstreitigkeit.
Das Allerletzte
Zudem soll die Schwester Schmuck und anderes aus der Wohnung der Angeklagten gestohlen haben, als sie - während P. im Urlaub war - auf die Katze aufgepasst hatte.
Die Schwester war gestern allerdings nicht vor Gericht erschienen und konnte dieser Behauptung deshalb auch nicht widersprechen. Von dem Vorwurf der räuberischen Erpressung wich die Anklage deshalb ab. Es blieb der Tatbestand einer versuchten Nötigung bestehen.
Richter Peter Dück ahndete diese nach einer zehnminütigen Beratung mit einem in seinen Worten „noch milden Urteil“: Vier Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 500 Euro Schmerzensgeld für die Schwester.
„Ich halte ihnen zugute, dass sie strafrechtlich noch nicht vorbelastet sind“, so Dück, der die Tat anschließend jedoch in aller Schärfe kritisierte. Es sei keine Bagatelle, wenn es im familiären Rahmen sogar zu einer Strafanzeige komme, aber in dieser Weise jemandem mit Selbstjustiz zu drohen sei „wirklich das Allerletzte“.