Oberhausen. Nach den tödlichen Schüssen auf einen jungen Staatsanwalt in Dachau kocht sie wieder hoch, die Diskussion um die Sicherheit in deutschen Gerichten. Wie es darum steht in NRW? Schlecht, meint der Bund der Richter und Staatsanwälte. Auch Amtsgerichtsleiter Berthold Bendorf fürchtet, dass „man nie absolute Sicherheit gewährleisten kann“ – trotz Kontrollen.
Wie steht es um die Sicherheit in deutschen Gerichten? Schlecht, meint der Bund der Richter und Staatsanwälte in NRW nach den tödlichen Schüssen auf einen Staatsanwalt in Dachau – und beklagt, dass in kleinen Gerichten zu wenig Wachleute eingesetzt werden. Immerhin hatte der Dachauer Täter seine Waffe offensichtlich unbehelligt in den Gerichtssaal mitbringen können. Ob das auch in Oberhausen möglich wäre? Die NRZ hat bei Amtsgerichtsleiter Berthold Bendorf nachgefragt.
Wer das Oberhausener Amtsgericht betritt, für den führt seit einigen Jahren kein Weg an der Sicherheitsschleuse vorbei. „In normalen Zeiten ist diese mit zwei Personen besetzt, so dass die Sicherheit gewährleistet ist“, sagt Berthold Bendorf. Aber: „Die Wachmeister haben vielfältige Aufgaben.“ Sie bedienten nicht nur die Schleuse, sondern seien auch bei Verhandlungen im Gerichtssaal präsent oder begleiteten Angeklagte im Gebäude.
"Dabei ist mir dann auch nicht wirklich wohl“
Bei Personalengpässen – wenn etwa Mitarbeiter erkrankten – könne es daher vorkommen, dass nur ein Wachmann die Schleuse überwache oder – „im Ausnahmefall“ – sogar niemand vor Ort ist, so dass jeder das Gebäude unkontrolliert betreten kann. „Dabei ist mir dann auch nicht wirklich wohl“, gesteht Bendorf.
Tatsächlich fänden die Kontrolleure immer wieder „verbotene Gegenstände“: Taschenmesser etwa trügen viele immer bei sich, aber auch größere Messer und Werkzeuge müssten die Kontrolleure regelmäßig konfiszieren. „Schusswaffen waren bisher zum Glück nicht dabei“, weiß Bendorf, zeigt sich aber überzeugt: „Bei uns wäre der Angeklagte mit der Waffe nicht durchgekommen.“
Andererseits ist sich Bendorf auch bewusst, dass „man nie absolute Sicherheit gewährleisten kann. Man kann immer nur hoffen, dass nichts passiert.“
Vorhersehbar seien wohl die wenigsten Taten. Oft seien es nicht einmal die harten Jungs, die offensichtlich auffälligen Täter, die eine Gefahr im Gerichtssaal darstellen. „Das Fatale ist, dass die Gefahr oft von Leuten ausgeht, von denen man es nie vermutet hätte“.