München.. Bayerns Justizministerin will nach den tödlichen Schüssen auf einen Staatsanwalt im Amtsgericht Dachau das Sicherheitskonzept in Gerichten überprüfen. Absolute Sicherheit sei aber auch mit schärferen Maßnahmen nicht zu erreichen. Dem Schützen wird im Haftbefehl Mord und versuchter Mord vorgeworfen.

Die tödlichen Schüsse auf einen Staatsanwalt im Dachauer Amtsgericht haben eine Debatte über die Sicherheitsvorkehrungen in Gerichtsgebäuden ausgelöst. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) kündigte am Donnerstag in München an, ihr bisheriges Sicherheitskonzept überprüfen zu wollen. Der 54-jährige Schütze sollte dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden, ihm wird im Haftbefehl Mord und versuchter Mord vorgeworfen.

Rudolf U. stand am Mittwoch in Dachau wegen der Vorenthaltung von 44.000 Euro an Sozialbeiträgen vor Gericht. Während der Verurteilung zu einem Jahr Haft auf Bewährung zog er plötzlich seine Pistole und schoss zunächst auf den Richter. Nachdem er diesen verfehlt hatte, zielte er auf den 31-jährigen Staatsanwalt und verletzte diesen tödlich.

Als Zeugen geladene Zollbeamte überwältigten den Schützen

Wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II, Andrea Titz, sagte, wird der Haftbefehl gegen U. auf Mord und - wegen der Schüsse auf den Richter - auch auf versuchten Mordes lauten. Laut Titz verweigerte der insolvente Unternehmer bei der Befragung durch die Polizei die Aussage.

Zwei Zollbeamte, die als Zeugen gegen U. ausgesagt hatten, hatten diesen nach den Schüssen überwältigt. Titz sagte, es gebe aber keine Hinweise darauf, dass dieser noch weiter habe schießen wollen.

Bereits 2009 hatte in Landshut in einem Erbstreit ein Mann vor Gericht zuerst seine Schwägerin erschossen und sich danach selbst das Leben genommen. Danach begann Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) mit der Umsetzung eines neuen Sicherheitskonzepts.

Gerichte nicht als „Trutzburgen“ ausbauen

Merk verteidigte dieses Konzept vor Journalisten. Es sei gemeinsam mit den Gerichtspräsidenten nach Landshut eine ganz umfangreiche Diskussion darüber geführt worden, welche „Sicherheitsvorkehrungen wir für Justizgebäude brauchen und welche wir wollen“. Es habe dann einen „breiten Konsens“ gegeben, dass die Gerichte nicht zu „Trutzburgen“ ausgebaut werden sollen und die Gerichte sich nicht abschotten wollen.

Merk sagte, als Folge von Landshut habe jede bayerische Justizbehörde ein eigenes Sicherheitskonzept erstellen müssen. Eine permanente Einlasskontrolle gebe es aber unter den 215 bayerischen Justizgebäuden nur bei den Gerichten in München, Nürnberg, Würzburg und Augsburg.

Absolute Sicherheit kann nicht garantiert werden

Dafür seien aber in den vergangenen Jahren über 3,6 Millionen Euro in bauliche Sicherheitsmaßnahmen geflossen. „Ich möchte damit sagen, dass nach der Bluttat in Landshut dieses keineswegs in Vergessenheit geraten ist, sondern wir permanent dieses Thema Sicherheit behandeln“, sagte Merk. Es sei aber „schier unmöglich“, eine absolute Sicherheit zu garantieren.

Merk kündigte dennoch an, sich in der nächsten Woche mit den Vertretern der Personalvertretungen treffen zu wollen. Dabei werde dann ganz intensiv darüber diskutiert, ob der Konsens aufrecht erhalten bleibe, die Gerichte möglichst offen zu halten. Der Münchner Generalstaatsanwalt Christoph Strötz lehnte im Bayerischen Rundfunk eine deutliche Verschärfung der bestehenden Schutzmaßnahmen ab.

Der bayerische Landesverband der Gewerkschaft der Polizei (GdP) nannte es überzogen, wenn als Konsequenz aus Dachau Sicherheitskontrollen in den Justizgebäuden generell verstärkt würden. Landeschef Hermann Benker erklärte aber, schon weniger aufwändige Maßnahmen wie die verpflichtende Abgabe von Mänteln, Jacken und Taschen der Besucher am Eingang würden für mehr Sicherheit sorgen. (afp)

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