Mülheim. Wer ins Amtsgericht will, muss durch eine Sicherheitsschleuse. Das Wachpersonal entdeckt dabei immer wieder Waffen.
Die Tragödie im Dachauer Amtsgericht, wo am Mittwochnachmittag ein Angeklagter einen 31-jährigen Staatsanwalt erschoss, macht auf dramatische Weise deutlich, wie richtig es war, dass vor einigen Jahren in NRW nahezu alle Gericht mit einer Sicherheitsschleuse ausgestattet wurden. So auch das Amtsgericht an der Georgstraße. Wer ins Gebäude möchte, muss zuvor an der Pforte sämtliche Metallteile in eine Schale legen und dann durch einen Metalldetektor gehen. Es kommt immer wieder vor, dass gefährliche Gegenstände vom Wachpersonal einbehalten werden.
Justizwachtmeister Michael Bredefeldt erinnert sich noch gut an den Tag, an dem die Schleuse erstmals benutzt wurde. „Da hatte einer tatsächlich eine scharfe Gaspistole dabei. Die haben wir ihm gleich abgenommen.“ Amtsgerichtsdirektor Einhard Franke dachte damals: „Das fängt ja gut an.“
Verbotenes wird konfisziert
In den folgenden Monaten kam es nicht selten vor, dass den Wachleuten weitere Waffen in die Hände fielen: Pistolen, Schlagringe, Messer. „Einige Besucher glaubten wohl, dass so was normal ist, bei sich zu haben. Aber hier gibt es kein Faustrecht“, sagt Franke. Im Laufe der Jahre besserte sich die Situation zwar, doch der Metalldetektor oder die Handsonde des Wachmanns schlagen immer wieder mal Alarm: „Scheren, Messer, Reizgas, Pfefferspray, Nagelfeilen finden wir immer noch“, weiß Bredefeldt.
Dabei müssen er und seine Kollegen zwei Kategorien unterscheiden: Dinge, deren Besitz oder Mitnahme verboten ist, und Gegenstände, die zwar legal sind, aber im Gerichtsgebäude nichts zu suchen haben. Zu letzteren gehören etwa Taschenmesser, Nagelfeilen, Pfefferspray. Die Besitzer erhalten sie wieder zurück, wenn sie das Gebäude verlassen. Verbotenes wie Schusswaffen, Springmesser, Einhandmesser oder Feuerzeuge, bei denen man ein Messer aufsetzen kann, werden konfisziert und die Besitzer bekommen eine Anzeige. Auch Totschläger wurden schon einbehalten. Kommt es da mal vor, dass der Betroffene aggressiv reagiert? „Ja, aber dann sind wir gleich mit mehreren Leuten im Einsatz“, sagt Bredefeldt. Wenn genügend Personal da ist.
"Dann wird’s schon eng“
Der Bund der Richter und Staatsanwälte in NRW beklagte gestern, dass bei kleinen Gerichten zu wenig Wachleute eingesetzt würden. Direktor Franke hat für die Forderung Verständnis. Zwar sei sein Gericht personell einigermaßen aufgestellt, aber: „Es darf keiner krank sein oder Urlaub haben. Dann wird’s schon eng.“ Denn die sieben Wachleute haben nicht nur die Aufgabe, den Eingang zu kontrollieren. „Sie werden auch als Fahrer eingesetzt, in der Telefonzentrale oder wenn es darum geht, jemanden zu einer Sitzung vorzuführen.“
Nicht jeder muss übrigens den Weg durch den Metalldetektor nehmen: Mitarbeiter sowie Anwälte, die regelmäßig ins Gebäude müssen, werden nicht kontrolliert.