Duisburg. In Duisburg kann ein Angeklagter nicht einfach eine Schusswaffe in den Verhandlungssaal mitbringen, wie im bayerischen Dachau passiert. Seit dem Jahr 2000 werden Gerichtsstandorte durch Schleusen mit intensiver Kontrolle betreten. Etwa zehn verbotene Gegenstände pro Monat werden einkassiert.

Gehetzt rennen zwei Männer aufs Amtsgericht zu, die Stufen hinauf. Sie bestürmen den Pförtner. „Wo wir alles hingeschickt werden“, murmelt einer der beiden vor sich hin während er Kleingeld und Schlüsselbund in ein Kästchen auf dem Band wirft. Er stellt sich vor Schleuse 2, tritt ein in die Glassäule als sich die Schiebetür öffnet. Die Tür schließt sich, er wird nach Metallgegenständigen gescannt, darf passieren. Kaum öffnet sich die zweite Schleusentür quetscht er sich schnell hindurch, greift nach seinem Geld und sprintet weiter.

Kein Schusswaffen

Nach 20 Sekunden ist das Prozedere vorbei — das reicht, um Gerichtsgebäude sicherer zu machen. „In Duisburg haben wir an beiden Standorten seit dem Jahr 2000 solche Einzelschleusen und das ist auch sehr gut so. Das gibt einem ein ganz anderes Sicherheitsgefühl“, sagt Richter und Amtsgerichtpressesprecher Rolf Rausch als er die Vorkehrungen erklärt. In Duisburg kann ein Angeklagter also nicht einfach eine Schusswaffe in den Verhandlungssaal mitbringen, wie im bayerischen Dachau am Mittwoch passiert. Dort erschoss der Angeklagte einen Staatsanwalt. Eine Sicherheitskontrolle gab es nicht.

Sicherheit im Gericht

Zwei Attentate in NRW-Gerichtssälen führten zu einem verschärften Sicherheitskonzept, das auch die Einführung von Ein-Personen-Schleusen empfiehlt. 1994 hatte ein 39 Jahre alter Mann im Amtsgericht Euskirchen sieben Menschen durch Schüsse und einen Sprengsatz getötet. Vier Jahre später tötete ein 69 Jahre alter Mann in Essen einen Amtsrichter aus Rache und danach sich selber.

In unserer Stadt hätte hingegen eine freundliche Frauenstimme in der Glasschleuse erklärt: „Vorsicht, bitte zurücktreten! Metallgegenstände bitte ins Fach legen!“ – sobald etwas aus Metall erfasst wird. Dann geht’s zurück in den Eingangsbereich. Erneut muss man alle Taschen nach Kleingeld, Schlüssel und Co durchsuchen. Zwischen 500 und 1.000 betrifft dies täglich, allein am Hauptgebäude am König-Heinrich-Platz. „Morgens um 9 Uhr, wenn die Verhandlungstermine beginnen, gibt es immer wieder Warteschlange“, weiß Rausch. Aber das lohnt sich.

Zehn verbotene Gegenstände pro Monat

„Seit Aufbau der Schleusen ist nichts mehr passiert“, kann Rausch berichten. Eben weil pro Monat gut zehn verbotene Gegenstände abgefangen werden, vor allem Messer. „Das reicht von Rasierklingen im Geldbeutel, über Pfefferspray bis hin zum Klappmessern“, zählt der Amtsrichter auf, „dabei wurde sogar ein Messer, versteckt in einem Feuerzeug, gefunden“. Skurrilster Fall ist aber eine mitgebrachte, unterarmlange Küchengabel, mit der man eigentlich einen Braten festhält, wenn man ihn aufschneidet. Die Gabel wurde einbehalten.

„Schusswaffen finden wir hingegen eigentlich gar nicht mehr“, sagt Rausch. Vor zehn Jahren wurden die letzten Gas- und Schreckschusspistolen entdeckt. Fällt die Metalldetektorschleuse aus, filzen die Wachmänner mit Handgeräten – wie am Flughafen. Falls weitere Körperkontrollen nötig sind, geht es in den Nebenraum. Waffengewalt lässt sich durch die Kontrollen eindämmen. „Das funktioniert. Aber natürlich kann auch ohne Waffen zu Konflikten kommen, vor allem wo sehr emotionale Fälle verhandelt werden wie im Familiengericht“, weiß Rausch aus Erfahrung. Die abgefangene Bratengabel stammt aus solch einem Fall.