Oberhausen. . Vor dem Schöffengericht des Amtesgerichtes wurde am Donnerstag ein 27 Jahre alter Oberhausener zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Mann hatte im November des vergangenen Jahres mit einem Butterflymesser sieben Mal auf einen Nachbarn eingestochen.

Beunruhigt waren Sterkrader am 12. November 2011. Der Grund: Am späten Abend, welch gespenstische Atmosphäre, kreiste ein Polizei-Hubschrauber stundenlang mit grellen Suchscheinwerfern über dem Bereich Dorstener Straße/Tackenberg/Alsfeld. Ausgelöst hatte die Polizeiaktion ein 27-Jähriger. Der Mann hatte einen Nachbarn mit sieben Messerstichen schwer verletzt und war anschließend geflüchtet.

Am Donnerstag wurde der Täter, der sich später selbst gestellt hatte, u.a. wegen der Messerattacke vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Oberhausen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Zahlreiche Vorstrafen

Die Strafe, die Richter Peter Dück verkündete, ist nun die vorläufig letzte Etappe einer traurigen Drogen- und Verbrecherkarriere des 27-Jährigen. Der Hartz IV-Empfänger, der wohl einen Hauptschulabschluss hat, aber nie einen Beruf erlernte, wurde immer wieder wegen Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung, Bedrohung oder Unterschlagung verurteilt. Zuletzt erhielt er 2011 eine neunmonatige Bewährungsstrafe wegen Einbruchdiebstahls. Die neuerliche Verurteilung erfolgte nun wegen gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung.

Die dramatischen Ereignisse des 12. Novembers hatten mit einem Beziehungsstreit begonnen. Der 27-Jährige, zugedröhnt mit Alkohol und Cannabis, hatte sich mit seiner Verlobten gestritten. Die hatte es schließlich mit der Angst zu tun bekommen und die Mutter des Angeklagten zur Hilfe gerufen. Der Streit spitzte sich zu. Der 27-Jährige zückte ein Butterflymesser, drohte, die Frauen umzubringen und rannte in den Hausflur.

Dort traf er auf eine Nachbarin, die sich gerade über den Lärm beschweren wollte. Der 27-Jährige beschimpfte die Frau als „Schlampe“. Als sie schnell in ihre Wohnung flüchtete, trat er noch zweimal vor die Wohnungstür.

Schmerzensgeld

Die Frau rief ihren Sohn und dessen Neffen zur Hilfe. Der Neffe, der als erster zur Stelle war, erhielt einen Faustschlag vom Angeklagten und flüchtete. Sein Onkel aber, der dann dazu kam und sich angegriffen fühlte, stürzte sich auf den 27-Jährigen und der stach zu.

Richter Dück bedankte sich noch bei einem Zeugen, der die Hilferufe der Frauen gehört hatte und - gerade auf seinem abendlichen Spaziergang mit seiner Bordeaux-Dogge, sofort zum Unglücksort geeilt war, um zu helfen. Auch der Zeuge wurde erst von dem 27-Jährigen bedroht, doch dann sah er den Hund und flüchtete. „Bordeaux-Doggen sind sehr lieb“, schmunzelte Dück, über die großen Tiere, die auf Menschen, die keine Ahnung von Hunden haben, schnell gefährlich wirken.

Dem 27-Jährigen brachten seine Entgleisungen des Abends, für die er sich bei allen Beteiligten entschuldigte, jedenfalls nicht nur die Haftstrafe ein. Er muss auch Schmerzensgeld von 5800 Euro zahlen und eine Therapie gegen seine Drogensucht machen. „Die wird hart“, warnte ihn Dück vor. Der Vorsitzende zu dem Angeklagten, der während der Verhandlung immer wieder in Tränen ausgebrochen war: „So weinerlich wie Sie heute aufgetreten sind, kommen Sie da nicht durch. Da müssen Sie schon härter werden gegen sich selber, gegen andere sind Sie es ja.“