Oberhausen. Die Stadt Oberhausen will bei der Kirmes-Organisation die Konsequenzen aus einem Untreuefall ziehen. So will sie für die Sterkrader Fronleichnamskirmes einen besseren Dreh finden. Das grundsätzliche Konstrukt bleibt aber bestehen.

Wichtig ist auf'm Platz – das gilt bei der Kirmes nicht weniger als beim Fußball. Insofern schien es auch für den reibungslosen Ablauf der Sterkrader Fronleichnamskirmes unabdingbar, dass jemand den Überblick hat und alle Fäden in der Hand hält. Zugleich war aber offenbar genau das das Problem: zu viele Fäden in einer einzigen Hand. Als Konsequenz aus dem Untreuefall rund um den beliebten Rummel sorge man bei den Organisationsstrukturen nun für mehr Transparenz, so die Stadt.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit, den die Verwaltung seit Anfang des Jahres mit einem Mitarbeiter führte, und der nun vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf ein Ende fand. Die Stadt hatte dem für die Kirmesorganisation zuständigen Mann gekündigt, nachdem herausgekommen war, dass 17.500 Euro fehlten – nicht im städtischen Budget, sondern in der Kasse des Vereins „Werbegemeinschaft Oberhausener Kirmessen“, der sich um Werbung und Vermarktung der Kirmes kümmert und dessen Geschäfte der Verwaltungsangestellte führte, ehrenamtlich.

Vergleich vor dem Landesarbeitsgericht

Genau auf dieser Tatsache fußte die folgende Klage des in Ungnade Gefallenen vor dem Oberhausener Arbeitsgericht. In seiner Funktion als städtischer Mitarbeiter habe er sich schließlich nichts zu schulden kommen lassen. Das Gericht mochte dieser Argumentation nicht folgen. Die Kündigung durch die Stadt sei rechtens.

Der als schwerbehindert eingestufte Mann legte jedoch Berufung ein und zog vors Landesarbeitsgericht, wo man sich nun auf einen Vergleich einigte. Die Kündigung bleibt bestehen, wird allerdings auf einen Zeitpunkt einige Wochen später datiert. Auf den Vergleich sei man eingegangen, weil alles andere ein „sehr aufwendiges Verfahren mit einer ergänzenden Beweisaufnahme“ nach sich gezogen hätte, so Oberhausens Personaldezernent Jürgen Schmidt. Ansonsten sehe sich die Stadt in ihrer Rechtsauffassung „fast zu 100 Prozent bestätigt: Es ging hier nicht um ein Ehrenamt, sondern diese Aufgabe stand in seiner Arbeitsplatzbeschreibung.“

Kirmes in Sterkrade

OB Klaus Wehling hat die 182. Sterkrader Fronleichnamskirmes in Oberhausen eröffnet.
OB Klaus Wehling hat die 182. Sterkrader Fronleichnamskirmes in Oberhausen eröffnet. © WAZ FotoPool
OB Klaus Wehling hat die 182. Sterkrader Fronleichnamskirmes in Oberhausen eröffnet.
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OB Klaus Wehling hat die 182. Sterkrader Fronleichnamskirmes in Oberhausen eröffnet.
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Kirmes am 26. Juni
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Personaldezernent: Nun Vier-Augen-Prinzip

Was nach dem Rechtsstreit bleibt, ist die Erkenntnis, dass die bestehende Konstruktion wohl keine glückliche war. „Wir wollen die Rahmenbedingungen verändern hin zu mehr Sicherheit, dass solche Verfehlungen in Zukunft ausgeschlossen sind“, sagt Schmidt. „Es gibt eine klare Beschreibung der Aufgaben der Stadt einerseits und des Vereins andererseits.“

Die grundsätzliche Struktur allerdings bleibt bestehen: Die ehrenamtliche Geschäftsführung beim Schausteller-Verein sowie die Organisation bei der Verwaltung werden auch heute wieder in Personalunion wahrgenommen. Traf der entlassene Mitarbeiter in der Vergangenheit viele Entscheidungen allein, gelte für seine Nachfolgerin allerdings das Vier-Augen-Prinzip unter Beteiligung des zuständigen Fachbereichsleiters, so Schmidt.