Oberhausen. . Der Laie ist fassungslos, wenn er hört, dass die Polizei Oberhausen einen Mann auf freien Fuß setzt, der mutmaßlich des sexuellen Missbrauchs und Menschenhandels schuldig ist und sogar ein Geständnis abgegeben hat. Doch dafür gibt es Gründe.
Warum setzt die Polizei einen Mann auf freien Fuß, der mutmaßlich des sexuellen Missbrauchs und Menschenhandels schuldig ist? Der in seiner Vernehmung sogar ein „Geständnis in vollem Umfang“ abgegeben hat? Dies fragen sich erstaunt viele Bürger.
Gemeint ist der Fall des 13-jährigen Mädchens aus Oberhausen, die von zwei Männern aus Duisburg, 19 und 22 Jahre alt, nicht nur sexuell missbraucht worden sein, sondern auch in ein Bordell in Gelsenkirchen verschleppt worden sein soll. Um sich dort zu prostituieren.
Der Laie ist fassungslos, wenn er hört, dass die Polizei Oberhausen den 19-Jährigen nach der polizeilichen Vernehmung freigelassen hat. Auf Nachfrage wollten weder Polizeipräsidentin Kerstin Wittmeier noch die Pressestelle der Polizei Oberhausen zum konkreten Fall Stellung nehmen.
Keine Ermessensentscheidung
Auf die allgemeine Frage: „Ab wann können mutmaßliche Täter nach Vernehmungen freigelassen, ab wann werden sie in Haft genommen?“ antwortet das Polizeipräsidium: „Die Polizei handelt innerhalb der rechtlichen Vorgaben. Bei Vorliegen von Flucht-/Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr kann der Täter dem Haftrichter von der Polizei vorgeführt werden, der dann die Untersuchungshaft anordnet. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, muss der Tatverdächtige entlassen werden. Ermessensentscheidungen spielen dabei keine Rolle.“
Zum Fall der 13-Jährigen soll nur die Staatsanwaltschaft Duisburg Auskunft geben. Doch auch deren Sprecher, Detlef Nowotsch, gibt sich zugeknöpft: „Wir müssen erst die Akten haben. Wir kennen den Sachverhalt noch nicht in detailliertem Umfang.“